Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 267 von 70km/h auf 50 km/h

Radar BlitzanlageWIENAU – Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 267 – Am 3. April wurden auf der Landesstraße 267 in der Gemarkung Wienau neue Geschwindigkeitsbeschränkungen von 70km/h auf 50 km/h eingerichtet. Diese sollen ein möglichst gefahrenarmes Überqueren der Fahrbahn zur gegenüberliegenden Fußgängerbrücke ermöglichen. In einem Testlauf ergaben erste Messungen, dass von vielen Verkehrsteilnehmern die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten wird. Insgesamt waren 245 Geschwindigkeitsübertretungen innerhalb von fünf Stunden zu verzeichnen, deren Ahndung teils im dreistelligen Bußgeldbereich gelegen hätte. Während diesem Testlauf wurden die Verstöße jedoch noch nicht geahndet. Die Polizeiinspektion Straßenhaus weist jedoch darauf hin, dass diese Stelle nunmehr in das Geschwindigkeitsüberwachungsprogramm aufgenommen wird. Festgestellte Verstöße werden künftig dann mit einem Verwarnungsgeld oder einer Ordnungswidrigkeitenanzeige sanktioniert.

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