Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein kündigt kurzfristig die Reduzierung der Jahressonderzahlung für die Beschäftigten auf 30 Prozent an.
KOBLENZ – Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein kündigt kurzfristig die Reduzierung der Jahressonderzahlung für die Beschäftigten auf 30 Prozent an. Gewerkschaft ver.di kritisiert dieses Vorhaben scharf.
Dienstag, 22. November 2022, erhielten die Beschäftigten des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein die Nachricht, dass die Jahressonderzahlung aufgrund von Liquiditätsproblemen des Klinikums zunächst nur zu 30% ausgezahlt werden soll. Wann der Rest gezahlt werden soll kann die Geschäftsführung noch nicht sagen. Die Auszahlung der Jahressonderzahlung wäre planmäßig in einer Woche mit dem Novembergehalt erfolgt. Die Empörung der Beschäftigten ist groß. Die Gewerkschaft ver.di kritisiert dieses Vorgehen scharf.
„Ein derartiges Gebaren gegenüber den Beschäftigten ist –besonders in den gegenwärtigen Krisenzeiten mit einer Inflationsrate von aktuell 10,4% und Energiepreisen die durch die Decke schießen- gegenüber den Beschäftigten unverantwortlich. Wir erwarten daher, dass das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein und die Gesellschafter die tarifvertraglich vereinbarte Jahressonderzahlung sicherzustellen“, so Tobias Zejewski, zuständiger Gewerkschaftssekretär der ver.di.
Auch die Kurzfristigkeit dieser Mitteilung an die Beschäftigten -eine Woche vor dem vereinbarten Auszahlungstermin- stellt die Beschäftigten vor enorme Probleme. Die Jahressonderzahlung war bei den allermeisten schon fest eingeplant zur Bewältigung der enorm gestiegenen Lebenshaltungskosten.
„Ein Arbeitgeber kann sich die Leistungen eines verbindlichen Tarifvertrags, in diesem Fall des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes (TVöD), keinesfalls einfach aussuchen. Wir erwarten deshalb eine schnelle Lösung im Sinne der Beschäftigten vom Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein und dessen Gesellschaftern. Die Beschäftigten dürfen nicht die Leidtragenden einer jahrelang verfehlten Wirtschafts- und Gesundheitspolitik sein.“, kritisiert Frank Hutmacher, zuständiger Landesbezirksfachbereichsleiter der Gewerkschaft ver.di.
Die Jahressonderzahlung bewegt sich im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) je nach Eingruppierung der jeweiligen Entgeltstufe zwischen 51,78 und 84,51 Prozent des durchschnittlichen monatlich gezahlten Entgelts.