Gefährliche Böller im Umlauf

WOLFSTEIN – Gefährliche Böller im Umlauf –


Nachdem am Dienstagmorgen in Wolfstein Böller gezündet worden waren, konnten die jugendlichen Verursacher ermittelt werden. Bei einem 16jährigen Jugendlichen wurden 31 Knallkörper sichergestellt. Es handelt sich um Kracher mit polnischer Aufschrift ohne ein deutsches Zulassungszeichen. Nach Aussage der Sachverständigen vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz sind die Böller in Deutschland verboten. Der Besitz und der Umgang mit diesen gefährlichen Böllern stellt eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz dar. Zwischenzeitlich konnte ermittelt werden, dass mehrere Jugendliche die Böller im Internet bestellt und anschließend verteilt haben. Die Ermittlungen dauern hier noch an. Die Polizei warnt eindringlich vor dem Umgang mit diesen Böller, da sie die 20fache Sprengkraft, der hier zugelassenen Feuerwerkskörpers haben. Die Verletzungsgefahr ist somit um ein Vielfaches höher. Grundsätzlich ist ein Zünden von zugelassenen Böllern nur an Sylvester und von Personen über 18 Jahren gestattet. Ein Verstoß in diesem Fall stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Aktuell wird auch eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bearbeitet. In Offenbach-Hundheim erlitten am 25. März zwei Personen ein Knalltrauma, als ein Schüler an der Bushaltestelle einen Knallkörper zündete. Hier wurde von dem Schüler die Wirkung des Böllers offenbar stark unterschätzt.

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