Für Opferfest der Muslime im gesamten Kreisgebiet keine Ausnahmegenehmigung

Tiere Schaf Lämmchen - 0422ALTENKIRCHEN – Opferfest der Muslime am Samstag, 4. Oktober – Ab Samstag, 4. Oktober, feiern die muslimischen Mitbürger ihr alljährliches Opferfest, in der Regel verbunden mit der rituellen Schlachtung von Rindern, Schafen und Ziegen. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass im gesamten Kreisgebiet keine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schächten erteilt wurde und empfiehlt die Schlachtung, mit Betäubung und der erforderlichen Fleischbeschau, in gewerblichen Schlachtstätten durchzuführen. Viele Mitbürger muslimischen Glaubens machen von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch.

Schlachttiere unterliegen, entgegen der landläufigen Meinung, auch bei ausschließlich privatem Verzehr, der Fleischuntersuchungspflicht durch amtliches Personal. Die Kreisverwaltung wird am Samstag, 4. Oktober, entsprechende Kontrollen durchführen. Schaf- und Ziegenhaltungen sind, ebenso wie Rinder-, Pferde-, Geflügel- oder Bienenhaltungen und Gehegewild beim Veterinäramt anzumelden. Weitere Meldepflichten gelten hinsichtlich der Tierseuchenkasse und dem Landeskontrollverband.

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