– Führen eines Kraftfahrzeuges unter Einwirkung von berauschenden Mitteln sowie Besitz und Erwerb von Cannabisprodukten –

BETZDORF – Führen eines Kraftfahrzeuges unter Einwirkung von berauschenden Mitteln sowie Besitz und Erwerb von Cannabisprodukten –


Bei der Kontrolle eines 22jährigen Autofahrers wurden am Dienstag, 23. März gegen 21.50 Uhr in Betzdorf, in der Wilhelmstraße, deutliche Hinweise festgestellt, dass dieser erheblich unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum führte. Der zu seiner möglichen Entlastung angebotene Urintest wurde abgelehnt. Daraufhin wurde die Weiterfahrt untersagt und zur Beweissicherung eine Blutprobe im Krankenhaus Kirchen entnommen. Die strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges unter der Einwirkung von berauschenden Mitteln und dem Besitz oder Erwerb von Cannabisprodukten sind eingeleitet.

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