Fragen und Antworten zur Mütterrente

Logo FrauenunionBETZDORF – Fragen und Antworten zur Mütterrente – Frauen-Union, Senioren-Union und CDA laden ein – Seit Juli 2014 ist die so genannte Mütterrente in Kraft. Sie steht für die Einführung der rentenrechtlichen Anerkennung eines zusätzlichen Jahres als Kindererziehungszeit bei Müttern oder Vätern von vor 1992 geborenen Kindern. Gleichwohl gibt es viele Fragen rund um das Stichwort Mütterrente: Wer hat tatsächlich Anspruch? Muss man einen zusätzlichen Antrag stellen? Wie erhält man die Mütterrente, wenn man schon Rentner ist? Was können Frauen ohne bislang eigenen Rentenanspruch tun? Kann man alleine aus der Kindererziehung einen Rentenanspruch erhalten? Wann lohnt sich eine freiwillige Nachzahlung? Hat die Mütterrente Auswirkungen auf die Hinterbliebenenrente? Diesen und anderen Fragen widmen sich die Frauen-Union, die Senioren-Union und die Sozialausschüsse der CDU (CDA) im Kreis Altenkirchen in einer öffentlichen Gemeinschaftsveranstaltung mit dem Titel „Fragen und Antworten zur Mütterrente“ am Dienstag, 21. April, ab 19:30 Uhr im Hotel Bürgergesellschaft (Augustastraße 5), Betzdorf.

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