Förderung für Kleinkläranlagen auch rückwirkend –
KREIS ALTENKIRCHEN – Förderung für Kleinkläranlagen auch rückwirkend – Wehner begrüßt Entscheidung des Umweltministeriums – Der Landtagsabgeordnete Thorsten Wehner begrüßt die Entscheidung des Umweltministeriums in Mainz, dass Kleinkläranlagen im Außenbereich eine finanzielle Förderung erhalten sollen. „Dies ist eine erfreuliche Nachricht für die entlegenen Siedlungen und Höfe im Kreis Altenkirchen“, so Thorsten Wehner. In der Vergangenheit hatten sich einige betroffene Haus- und Grundstückseigentümer – insbesondere aus der Verbandsgemeinde Wissen bei dem SPD-Politiker über die hohen Investitionskosten für die Errichtung der Kleinkläranlagen beklagt. „Besonders über die rückwirkende Förderung habe ich mich gefreut. Mit dieser Förderung zeigt die Landesregierung, dass das hohe Gut Umweltschutz für die Bürgerinnen und Bürger auch bezahlbar bleiben soll“, so Thorsten Wehner.
Laut einer EU-Verordnung muss bis zum Ende des Jahres 2015 für jeden Haushalt die Abwasserentsorgung sichergestellt sein. Für rund 99 Prozent der Haushalte ist dies heute auch schon gewährleistet und sie sind an zentrale Kläranlagen angeschlossen. Allerdings in wenigen Fällen im Außenbereich von Gemeinden ist dies nicht der Fall. Durch sehr lange Anschlussleitungen würden sehr hohe Kosten entstehen. Daher wird diesen entlegenen Höfen und Siedlungen der Bau einer Kleinkläranlage angeordnet. Nach der neuen Richtlinie des Umweltministeriums kann ein Vier-Personen-Haushalt im Außenbereich einen Investitionskostenzuschuss von bis zu 3.250 Euro für den Bau einer Kleinkläranlage erhalten – und das auch rückwirkend. Die Abwasserwerke der Kommunen werden vom Umweltministerium durch ein Rundschreiben über die Detailregelungen informiert und können ab sofort die entsprechenden Förderanträge für die bereits gebauten und noch zu bauenden Kleinkläranlagen stellen.