Flucht vor der Polizei endete im Straßengraben

DERNBACH – Rollerfahrer hatte keine Fahrerlaubnis aber ein frisiertes Fahrzeug –

Am Freitag, fiel einer Streifenwagenbesatzung der Polizei Straßenhaus gegen 23.30 Uhr ein offenbar frisierter Roller mit hochgeklapptem Versicherungskennzeichen auf, der mit ca. 70 km/h durch die Ortschaft Dernbach fuhr. Als der 17jährige Rollerfahrer, in der Verbandsgemeinde Flammersfeld wohnhaft, die Polizei bemerkte, versuchte er sich der Kontrolle durch eine äußerst riskante Fahrweise, mehrfaches Wechseln auf die Fahrspur des Gegenverkehrs, zu entziehen.

Seine Flucht endet jedoch kurze Zeit später in einem Waldweg. Trotz Gegenverkehr bog der Rollerfahrer noch ab, stürzt jedoch einige Meter weiter aufgrund seiner Fahrweise. Der Rollerfahrer und seine gleichaltrige Mitfahrerin blieben aber unverletzt. Der Grund für seine „Flucht“ vor der Polizei war schnell gefunden. Der 17-jährige war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis und hatte am Roller unerlaubte, technische Veränderungen vorgenommen. Außerdem wurde bei ihm ein sogenanntes Gripptütchen mit Ampehtaminresten in der Geldbörse gefunden. Nun erwarten ihn Strafverfahren nach dem BtMG, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Straßenverkehrsgefährdung.

Die Weiterfahrt wurde unterbunden.

Beitrag teilen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert