Fahrkartenautomat defekt – was nun?

KREIS – Fahrkartenautomat defekt – was nun?

Der Ausschuss für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur des Landkreises Altenkirchen hat ein Thema aufgegriffen, das bei Kunden des öffentlichen Personennahverkehrs nicht selten für Verunsicherung sorgt. Wie verhält man sich richtig, wenn der Fahrkartenautomat am Bahnhof defekt ist und an einem Schalter keine Fahrkarte erworben werden kann? Die Kreisverwaltung hat auf Anfrage, durch die Deutsche Bahn folgende Informationen erhalten. Nicht verpflichtend, aber durchaus sinnvoll ist es, sich die Nummer des defekten Fahrkartenautomaten zu merken bzw. zu notieren. Dies beschleunigt die spätere Überprüfung der Deutschen Bahn. Der Fahrgast kann zunächst ohne Fahrkarte in den Zug einsteigen, muss sich aber umgehend beim Zugbegleiter melden. Gegen Zahlung des tarifmäßigen Fahrgeldes erhält der Fahrgast einen Fahrausweis bis zum gewünschten Zielort. Der Fahrgast, der Name und Adresse angeben muss, erhält vom Zugbegleiter eine so genannte „Fahrpreisnacherhebung“ über den Betrag von 40,00 Euro mit einem Zusatzbeleg. Hieraus geht hervor, dass der Fahrgast aufgrund einer Automatenstörung keinen Fahrausweis erwerben konnte. Diesen Betrag muss der Kunde allerdings nicht im Zug zahlen. Der Zugbegleiter erfasst die Automatenstörung in seinem Terminal, die Daten werden an eine entsprechende Überprüfungsstelle bei der Deutschen Bahn weitergeleitet. Die Überprüfung erfolgt relativ kurzfristig. Sollte sich herausstellen, dass der Automat tatsächlich defekt war, wird die Forderung niedergeschlagen. Ansonsten erhält der Kunde eine Mitteilung, dass der Betrag zu zahlen ist. Gerade in Zeiten der sich verstärkenden Verlagerung des Fahrkartenerwerbs auf Automaten hält es Landrat Lieber für wichtig, solche Informationen bewusst zu veröffentlichen. „Diese Information trägt hoffentlich dazu bei, Verunsicherungen auf Seiten der Kunden abzubauen“, so Landrat Lieber abschließend.

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