Fahrerlaubnis bleit nach Trunkenheitsfahrt bei der Behörde
HORHAUSEN – Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss mit anschließender Flucht – Zu einem Verkehrsunfall mit anschließender Flucht kam es am Montagabend, 07. September, gegen 18:15 Uhr, in Horhausen unter dem Einfluss von Alkohol. Ein stark alkoholisierter Fahrzeugführer stieg nach einem Beziehungsstreit in sein Auto und befuhr die B 256 von Horhausen in Richtung Willroth. Dabei kollidierte er in Horhausen mit dem Bordstein und setzte seine Fahrt anschließend zunächst ungehindert fort. Als der Unfallfahrer daraufhin durch eine Streife gestellt wurde, ergab ein durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von 1,15 Promille. Es wurde eine Blutprobe entnommen und außerdem bleibt der Führerschein in Verwahrung der Dienststelle. Das Führen eines führerscheinpflichtigen Fahrzeugs ist dem Beschuldigten somit weiterhin untersagt.