Fahren unter Alkeholeinfluß und ohne gültige Fahrerlaubnis

Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluß in Daaden und Kirchen

Fahren ohne Fahrerlaubnis

DAADEN – Am Mittwoch, 06. Januar gegen 17:50 Uhr, befuhren Polizeibeamte im Rahmen der Streife die Schneisenbachstraße in Daaden. Dort kam ihnen ein Quad, besetzt mit einer Person, entgegen.

Beim Bemerken des Streifenwagens wendete der Fahrzeugführer sein Fahrzeug und fuhr in Richtung „Herdorfer Höhe“  davon. Die Polizeibeamten konnten das Quad nach etwa 150m stellen. Bei dem Fahrzeug handelte es sich um ein Quad der Marke Kymco. Zum Führen dieses Fahrzeugs benötigt man zumindest die Fahrerlaubnis der Klasse B. Der Fahrer des Quad war ein 17jähriger Mann, der lediglich einen gültigen Führerschein der Klasse A1 vorweisen konnte. Gegen den Fahrzeugführer wird nun ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Gegen den Eigentümer des Quad, der die Benutzung des Quad ohne Überprüfung des Vorhandenseins einer gültigen Fahrerlaubnis dem Fahrzeugführer erlaubt hatte, wird ein Ermittlungsverfahren wegen Dulden des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Trunkenheit im Straßenverkehr

KIRCHEN – Anlässlich einer Verkehrskontrolle wurde bei einem 42jährigen Fahrzeugführer eines Pkw Peugeot in der Atemluft deutlich Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein durchgeführter Alko-Test bestätigte die Vermutung dass der Fahrzeugführer unter Alkoholeinwirkung sein Fahrzeug geführt hatte. Es wurde eine Blutprobe entnommen, der Führerschein sichergestellt und zur weiteren Entscheidung und Vorlage einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Koblenz gesandt.

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