Fahren eines Kfz unter Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis
KIRCHEN – Fahren eines Kfz unter Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis – Ein 15jähriger Heranwachsender wurde mit seinem Mofaroller in der Kirchener Straße zur Verkehrskontrolle angehalten. Bei ihm wurden Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln festgestellt. Ein Drogentest verlief positiv auf Cannabis, eine Blutprobe wurde entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Weiterhin wurde festgestellt, dass der Roller durch Manipulationen eine höhere Geschwindigkeit erreichte und damit fahrerlaubnispflichtig war. Der 15 Jährige war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Es wurden Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.