Experten loben Entwurf des zweiten Pflegestärkungsgesetzes

BERLIN – Runderneuerung der sozialen Pflegeversicherung – Experten loben Entwurf des zweiten Pflegestärkungsgesetzes – Schon vor der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zum Pflegestärkungsgesetz II gab es viel Lob für die umfassenden Verbesserungen in der Pflegeversicherung in den Stellungnahmen der geladenen Verbände und Sachverständigen. Hierzu erklärt der pflegepolitische Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Erwin Rüddel:

„Ich sehe mit großer Freude, dass diejenigen, die täglich im Bereich der Pflege arbeiten oder forschen, unser Gesetz so übereinstimmend begrüßen. Seit Einführung der staatlichen Pflegeversicherung hat die Pflege noch nie so viel Aufmerksamkeit erhalten hat wie in dieser Legislaturperiode. Damit stärken wir die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und die Pflegekräften.

Mit dem vorliegenden 2. Pflegestärkungsgesetz lösen wir zentrale Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein: Wir verwirklichen den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und stellen Menschen mit kognitiven und somatischen Einschränkungen erstmals gleich. Vor allem Menschen mit demenziellen Erkrankungen werden davon profitieren und wesentlich besser gestellt sein als bisher. Damit schließen wir eine große Gerechtigkeitslücke.

Etwa eine halbe Million Menschen mehr als heute werden künftig Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Für bereits pflegebedürftige Menschen gibt es Bestandsschutz. Kein Pflegebedürftiger muss sich Sorgen machen, künftig schlechter eingestuft zu werden.

Mit den neu hinzukommenden, verbesserten Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung für pflegende Angehörige wird die Pflege eines Angehörigen nun auch in den sozialen Sicherungssystemen endlich angemessen anerkannt.

Die beiden Pflegestärkungsgesetze bedeuten in der Summe eine so massive Aufstockung eines sozialen Sicherungssystems, wie es sie nie zuvor in einer deutschen Sozialversicherung gegeben hat.“

Der Pflegeexperte betont, dass diese bedeutenden Verbesserungen durch eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen flankiert würde: „Es gibt in dieser Wahlperiode praktisch kein Gesetzesvorhaben im Bereich der Gesundheit, das nicht zugleich einen wichtigen Beitrag zur „Runderneuerung“ der Pflege leistet. Wir reduzieren überflüssige Bürokratie in Form überbordender Dokumentationspflichten. Denn Pflege muss vor allem „am Bett“ ankommen!

Der „Pflege-TÜV“ wird grundlegend reformiert, um eine echte Orientierung zu bieten. Wir wollen ein neues Pflegeberufegesetz verabschieden, um noch mehr Menschen als bisher für die Pflege zu motivieren. Mit dem eHealth-Gesetz sorgen wir für einen einheitlichen Medikationsplan, so dass gerade ältere, multimorbide Patienten, mehr Sicherheit bei der Einnahme verschiedener Wirkstoffe haben.“

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