Erwin Rüddel zum „Pflegestärkungsgesetz II“

MdB Erwin-RüddelBERLIN – Erwin Rüddel: „Pflegestärkungsgesetz II – Wir halten Wort!“ – Pflege-TÜV noch nicht zufriedenstellend geregelt – Der pflegepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Rüddel MdB, begrüßt die neu hinzugekommenen verbesserten Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung für pflegende Angehörige in dem Gesetzentwurf zum Pflegestärkungsgesetz II. „Die Pflege eines Angehörigen wird nun auch in den sozialen Sicherungssystemen anerkannt.“

Der wichtigste Punkt bleibe aber der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. „Damit schließen wir eine große Gerechtigkeitslücke und stellen Menschen mit kognitiven und somatischen Einschränkungen erstmals gleich, d.h. die Leistungen für demenzkranke Pflegebedürftige werden den Leistungen für körperlich eingeschränkte Menschen angeglichen. Von den jährlich zusätzlichen 5 Milliarden Euro profitieren Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und die Mitarbeiter in der Pflege.“

Der Gesundheitspolitiker betont: „Wir halten unsere Versprechen. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Pflege deutlich zu stärken. Mit den beiden Pflegestärkungsgesetzen haben wir in dieser Legislaturperiode so viel für Pflegebedürftige wie nie zuvor seit Einführung der Pflegeversicherung getan.“

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II seien in Zukunft passgenauere Einstufungen als bisher möglich. Zudem entfalle bei der Begutachtung zukünftig die Einstufung nach Minutenpflege. „Zudem habe ich mich für einen konsequenten Bestandsschutz eingesetzt. Kein Pflegebedürftiger muss sich Sorgen machen, schlechter eingestuft zu werden. Dafür werden aber viele profitieren und besser gestellt werden als bisher.“

Im Bereich des sogenannten Pflege-TÜVs werden die Strukturen des Gremiums, das für die Instrumente der Qualitätsprüfung zuständig ist, umgestaltet, um in Zukunft aussagekräftige Pflegenoten zu erhalten. „Damit sorgen wir für mehr Transparenz und bieten eine echte Orientierung für die Verbraucher. Allerdings sieht der Pflegeexperte auch noch Korrekturbedarf: „Es ist nicht optimal, dass Noten nicht ausgesetzt werden. Erst dann würde für die Verbraucher klar ersichtlich, dass es zu einem Wechsel im System kommt. Hier appelliere ich an die SPD, im Interesse der Verbraucher mit uns zusammenzuarbeiten.“ Für die Übergangszeit bis 2017 plädiert Rüddel für eine Zwischenlösung. Auf Grundlage der weiterhin stattfindenden Qualitätsprüfungen sollen statt des bunten Kriterienkatalogs, der zu massenhaften 1er-Bewertungen geführt hat, ausschließlich pflegerelevante Kriterien (z.B. Dekubitusvermeidung, Flüssigkeitsversorgung, u.a.) bewertet und als Note veröffentlicht werden. Das würde den Verbrauchern auch in der Übergangszeit Orientierung geben. Die darüber hinausgehenden Prüfinhalte sollten für den Verbraucher weiterhin eingesehen werden können. Rüddel hofft, dass die SPD hier im Gesetzgebungsverfahren noch Einsicht im Sinne des Verbrauchers zeigt.

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