Erwin Rüddel hält Vorschlag des Bundesinnenministers für diskutabel
ALTENKIRCHEN/BERLIN – Ausreisepflicht konsequent durchsetzen – Erwin Rüddel hält Vorschlag des Bundesinnenministers für diskutabel – „Den Vorschlag von Bundesinnenminister Thomas de Maizière zur deutschen Abschiebepraxis, dass der Bund die Rückführungen regeln soll und dass an großen Flughäfen Abschiebezentren entstehen, halte ich durchaus für diskutabel“, erklärt aktuell der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.
Angesichts der Terrorgefahr in Deutschland sei eine Koordinierung der Sicherheitsbehörden und eine übergeordnete Steuerungseinheit durch den Bund eine Überlegung wert, so der heimische Abgeordnete. „Gerade angesichts internationaler Bedrohungen, wie dem verheerenden Anschlag in Berlin, müssen bei uns in Deutschland Abstimmungen der Sicherheitsbehörden optimiert werden“, äußert Rüddel.
Hinblickend der bestehenden Situation findet der Christdemokrat: „Die Bundesländer sind in der Pflicht, sich stärker als bisher an Abschiebungen zu beteiligen. Andernfalls werden wir die Entwicklung nicht in den Griff bekommen. Zudem sollte die Bundesfamilienministerin möglichst bald einen konkreten Gesetzentwurf vorlegen, damit eine etwaige Minderjährigkeit der in Deutschland Asylsuchenden zweifelsfrei festgestellt werden kann.“
Wer als unbegleiteter Minderjähriger in Deutschland Asyl suche, erhalte besonderen Schutz, der mit enormen Kosten verbunden sei. Diesen Schutz stelle niemand in Frage. „Aber wir wollen schon wissen, ob jemand wirklich minderjährig ist. Wir müssen wissen, wer hierher kommt und sich bei uns aufhält. Dazu muss die zuständige Familienministerin ihren Beitrag leisten, statt in der Öffentlichkeit so zu tun, als ginge sie die Debatte um minderjährige Asylsuchende nichts an“, konkretisiert Rüddel.
Mit Blick auf das bundesweit beachtete Verbrechen in Freiburg betont der CDU-Bundestagsabgeordnete: „Wir benötigen strengere Verfahren für die Altersbestimmung. Die gegenwärtige Rechtslage reicht nicht aus. Das Familienministerium ist deshalb unbedingt aufgefordert, die rechtliche Grundlage zu schaffen, um medizinische Untersuchungen zur Altersfeststellung obligatorisch zu machen. Hiervon sollte nur in Fällen abgesehen werden, in denen die Minderjährigkeit des oder der Asylsuchenden ohne jeden Zweifel feststeht.“
Kritik äußert Rüddel auch am Verhalten der SPD-geführten Bundesländer: „Die Rechtslage ist eindeutig. Ausländer, die in Deutschland kein Bleiberecht haben und einer Aufforderung zur Ausreise nicht freiwillig nachkommen, müssen mit der Rückführung in ihr Heimatland rechnen. Die Länder haben die Pflicht, entsprechend zu handeln.“ Nach Rüddels Worten rechnen die zuständigen Experten bis Ende 2017 mit nahezu 500.000 ausreisepflichtigen Ausländern.
„Die bisherige Inkonsequenz der Abschiebungen können wir uns nicht länger leisten. Alle Beteiligten müssen das Flüchtlingsrecht ernst nehmen. Wer unseres Schutzes nach nationalen und internationalen Maßstäben nicht bedarf, muss unser Land wieder verlassen. Wir unterstützen die freiwillige Rückkehr in die Heimat sogar finanziell. Wer sich aber der freiwilligen Rückführung widersetzt, muss konsequent abgeschoben werden. Andernfalls machen wir uns unglaubwürdig und setzen neue Anreize für noch mehr Zuwanderung“, bekräftigt Erwin Rüddel.