Erstattungsanspruch bei Heizkosten-Nachforderungen nutzen

KREIS ALTENKIRCHEN – DGB Altenkirchen informiert: Erstattungsanspruch bei Heizkosten-Nachforderungen nutzen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Heizkosten nachzahlen müssen, können einen Rechtsanspruch auf Erstattung durch die Jobcenter haben. Darauf hat der DGB Altenkirchen hingewiesen. „Diese finanzielle Unterstützung kann helfen und sollte genutzt werden“, so der Vorsitzende Axel Karger. „Niemand, bei dem es in der aktuellen Situation durch Nachzahlungen wegen hoher Energiepreise finanziell eng wird, muss sich dafür schämen, zum Jobcenter zu gehen.“

Bei der Grundsicherung, umgangssprachlich Hartz IV genannt, werden der Leistungsanspruch und das vorhandene Einkommen einander gegenübergestellt. Liegt das Einkommen unter dem Anspruch, wird die Lücke als Hartz IV ausgezahlt.

Im Falle einer hohen Heizkosten-Nachforderung können Personen, deren Einkommen eigentlich über dem Grundsicherungsniveau liegt, für einen Monat leistungsberechtigt werden. Denn in dem Monat, in dem die Nachforderung bezahlt werden muss, steigt der Leistungsanspruch möglicherweise deutlich über das vorhandene Einkommen.

Um es konkret zu machen: Einem Paar mit einem Kind und durchschnittlicher Miete stehen bei der Grundsicherung monatlich 1.790 Euro zu.

Da das Paar einschließlich Kindergeld über ein anrechenbares Einkommen von 2.000 Euro verfügt, besteht kein laufender Anspruch auf Grundsicherung.

Muss nun aber eine Heizkosten-Nachforderung von 600 Euro gezahlt werden, dann steigt der Leistungsanspruch im Monat der Fälligkeit von 1.790 Euro auf 2.390 Euro und übersteigt das Einkommen deutlich.

In diesem Monat besteht ein Leistungsanspruch in Höhe von 390 Euro.

Bedingung für eine Erstattung ist, dass spätestens in dem Monat, in der die Nachforderung gezahlt werden muss, beim Jobcenter ein Antrag auf Grundsicherung gestellt wird.

„Bei dem Rechtsanspruch auf Kostenerstattung kann es schnell um mehrere Hundert Euro gehen“, erläutert Karger. Dass dafür einige Antragsformulare ausgefüllt werden und Einkommensnachweise vorgelegt werden müssten, sei zwar aufwändig, lohne sich aber.

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