Ernst Merz wird zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen vermitteln

MAINZ  – Runder Tisch der Ministerin: Ernst Merz wird zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen vermittelnDer frühere langjährige Präsident des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz, Ernst Merz, wird künftig am Runden Tisch, zu dem Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler eingeladen hat, zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen in Rheinland-Pfalz vermitteln. „Ernst Merz verfügt über eine große Expertise, langjährige Erfahrung und Erfolg als Richter. Er hat sich in den verschiedensten Positionen, zuletzt als Präsident des Landessozialgerichtes, sehr um Rheinland-Pfalz verdient gemacht. Ich freue mich, dass es gelungen ist, Herrn Merz als Mediator in dieser Angelegenheit zu gewinnen“, gab Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler im Anschluss an das erste Treffen des Runden Tisches bekannt.

„Das heutige Gespräch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Krankenhäuser und Krankenkassen ist positiv verlaufen. Es soll nach dem Wunsch der Beteiligten fortgesetzt werden. Ich bin zuversichtlich, dass der Runde Tisch dazu beitragen wird, dass sich die Positionen beider Seiten annähern. Ich freue mich sehr, dass alle Teilnehmer meinem Vorschlag gefolgt sind und einer Vermittlung von Herrn Merz für die weiteren Gespräche zugestimmt haben. Der Beginn des Mediationsverfahrens ist für die Beteiligten der Anlass, das Ruhen der an den Sozialgerichten eingereichten Klagen zu beantragen und die weiteren Gespräche voranzubringen“, so die Ministerin.

„Ich freue mich auf diese herausfordernde Aufgabe und danke Ministerin Bätzing-Lichtenthäler und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für das Vertrauen, das sie in mich setzen“, so die Rückmeldung von Ernst Merz. Nun komme es darauf an, gemeinsam mit den Beteiligten in einer konstruktiven Atmosphäre an einer für beide Seiten akzeptablen Lösung zu arbeiten. Dadurch könne das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unser Gesundheitssystem gestärkt und zugleich eine Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit erreicht werden.

Hintergrund: Zwei Urteile des Bundessozialgerichts zur Schlaganfallversorgung, die ein Mindestmerkmal für die Abrechnung der komplexen Schlaganfallversorgung neu definieren, stellt Rheinland-Pfalz wie andere Flächenländer auch vor die Frage, wie eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Schlaganfallversorgung gesichert werden kann. Eine kurzfristig mit Änderungsanträgen zum Pflegepersonalstärkungsgesetz initiierte und vom Bundestag beschlossene Verkürzung der Verjährungsfrist sieht eine kurze Stichtagsregelung für Rückforderungsansprüche der Krankenkassen vor. In der Praxis hat dies zur Folge, dass in allen Bundesländern, so auch in Rheinland-Pfalz, eine Vielzahl von Klagen durch die Krankenkassen eingereicht wurden, da diese befürchtet haben, dass potentielle Rückforderungsansprüche verjähren. Die Verjährung wird durch eine Klageerhebung gehemmt.

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