Erneut zeitgleiche Durchsuchungen wegen Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz im Kreis Altenkirchen.

KREIS – Erneut zeitgleiche Durchsuchungen wegen Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz im Kreis Altenkirchen.

Nach den zeitgleichen Durchsuchungen am Freitag, 22. Januar, wegen Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz, führte die Kriminalinspektion Betzdorf, unterstützt durch Kräfte der Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz und drei Diensthundeführer mit Rauschgiftsuchhunden, insgesamt 16 Durchsuchungen von Wohnungen und zwei Fahrzeugen gegen 17 Beschuldigte im Landkreis Altenkirchen durch. Die Durchsuchungen waren sämtlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz durch das Amtsgericht Koblenz angeordnet worden, da die Beschuldigten im dringenden Verdacht stehen, wegen Erwerb, Besitz und oder Handeln mit Betäubungsmitteln gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben. In einem Fall besteht der Verdacht, dass Betäubungsmittel an jugendliche Schüler abgegeben worden waren. Bei den Beschuldigten handelt es sich um Personen aus dem Heranwachsenden- und Jungerwachsenenalter, sowie einen 50jährigen Mann. Bei den Durchsuchungen wurden neben den illegalen Drogen, wie Amphetamin, Marihuana und Haschisch, sowie ca. 100 Hanfsamenkörner, div. Kommunikationsmittel, 11 Handys, fünf PC und zwei Laptops, sichergestellt.

Darüber hinaus fanden die eingesetzten Beamten u.a. zwei Schreckschusswaffen und mehrere scharfe Patronen. Diesbezüglich werden neue Ermittlungsverfahren wegen Vergehen nach dem Waffengesetz eingeleitet. In allen Fällen dauern die Ermittlungen durch das Fachkommissariat K 3 und der Kriminalinspektion Betzdorf und der Staatsanwaltschaft Koblenz an. Die polizeilichen Maßnahmen dienen neben der Beweissicherung auch dem Ziel, dass Dunkelfeld in der Betäubungsmittelkriminalität im Kreis Altenkirchen weiter aufzuhellen.

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