Entwurf des Landesabfallwirtschaftsplans bestätigt das Neuwieder Abfallkonzept

KREIS NEUWIED – Entwurf des Landesabfallwirtschaftsplans bestätigt das Neuwieder Abfallkonzept – Der Entwurf des Landesabfallwirtschaftsplans des Landes Rheinland-Pfalz bestätigt, dass der Landkreis Neuwied mit seiner Systematik der Abfallentsorgungsstruktur auf dem richtigen und zukunftsorientierten Weg ist. Dieses Fazit zieht der 1. Kreisbeigeordnete und Abfallwirtschaftsdezernent Achim Hallerbach. Der Entwurf wurde zur Einsichtnahme ausgelegt und in der örtlichen Presse auf die Auslegung hingewiesen. „Von der Möglichkeit der Einsichtnahme wurde seitens der Öffentlichkeit kein Gebrauch gemacht“, so der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach, „dies mag seinen Grund darin haben, dass wir im Landkreis Neuwied den Einwohnern und Bürgern bereits ein umfassendes Angebot von der Sammlung der verschiedensten Abfallfraktionen bis hin zur Annahme an den drei Wertstoffhöfen bieten“.

Trotz des sehr profunden Informationsangebotes im Planentwurf sind einige Punkte aus Sicht des Kreises Neuwied kritisch zu hinterfragen und wurden auch in der Sitzung des Umweltausschusses vorgestellt. So stuft etwa der Planentwurf des Landes die vom Landkreis in Linkenbach zur Behandlung von Restabfällen (graue Tonne) betriebene mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsanlage (MBA) als eine Abfallbeseitigungsanlage ein. Aus Sicht des Landkreises ist das nicht korrekt, da es sich bei der MBA um eine Verwertungsanlage handelt. Vorrangiges Ziel ist es nämlich, die aufbereiteten Abfälle entsprechend der 5-stufigen Abfallhierarchie weitgehend einer energetischen oder stofflichen Verwertung zuzuführen. Das Ziel wird auch erfüllt, weil der Anteil der deponierten Menge unter dem der heizwertreichen Fraktion liegt. Hinzu kommt die Gewinnung von Wertstoffen wie Metall, die sich im Zuge der aktuellen Sanierung der MBA durch verbesserte Abscheider weiter erhöhen wird. „Die energetische-stoffliche Verwertung ist höherwertiger anzusehen als die bloße Deponierung oder das Beseitigen in einer Müllverbrennungsanlage, und das wollen wir auch so anerkannt wissen“, betont Achim Hallerbach.

Ein weiterer Punkt betrifft die Verwertung der Bioabfälle. Werden Bioabfälle nämlich nicht im Rahmen einer so genannten Kaskadennutzung energetisch-stofflich genutzt, sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger dazu angehalten, für die Bioabfallverwertung Vergärungsanlagen in Betracht zu ziehen. „Die Kaskadennutzung halten wir neben einer lokal betriebenen Kompostierung für eine sehr sinnvolle Form der Bioabfallverwertung. Vergärungsanlagen zu realisieren, wird allerdings im Kreis Neuwied schwierig werden. Erstens wird dies bei der durch Störfälle sensibilisierten Bevölkerung nicht einfach umzusetzen sein, sondern es führt zweitens auch ganz klar zu höheren Behandlungspreisen. Von daher halten wir es für erforderlich, den Kommunen diesbezüglich einen Ermessensspielraum einzuräumen und diese Form der Behandlung nicht zwingend vorzugeben, weil dies ansonsten erhebliche Auswirkungen für den Gebührenhaushalt darstellt“, so der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach.

Im Planentwurf wird außerdem eingefordert, verursachergerechte Gebührensysteme einzuführen. Im Kreis Neuwied erfolgt die Gebührenveranlagung nach Haushalten und Personenzahl. Auch die hat sich nach Hallerbachs Auffassung bewährt: „Unter anderem mit dem 2013 eingeführten Chipsystem stellen wir bereits mehr Gebührengerechtigkeit her, da nicht registrierte Tonnen künftig nicht mehr geleert werden. Soweit eine gewichtsbezogene Abfallgebühr eingefordert wird, widersprechen wir dem wie bisher und erwarten, dass die Festlegung des Gebührensystems eine Ermessensentscheidung der zuständigen Kreisgremien bleibt“, so der Abfallwirtschaftsdezernent. Den Mitgliedsstaaten der EU ist der Umgang mit Abfällen durch eine Reihe von Vorschriften vorgegeben, die über bundes- und landesrechtliche Vorgaben auch in den Landkreis Neuwied hineinwirken und damit die Interessen der Kommunen als auch ihre Einwohner und Bürger betreffen. So erstellt beispielsweise das Land Rheinland-Pfalz einen Abfallwirtschaftsplan mit einem Teilplan für die insbesondere in privaten Haushalten anfallenden sogenannten Siedungsabfälle, die dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen sind. Im Landkreis und der Stadt Neuwied ist hierfür die Kreisverwaltung zuständig. Unabhängig von diesen einzelnen Kritikpunkten enthält der Entwurf des Landesabfallwirtschaftsplanes umfangreiche Informationen über Zielsetzungen, Planvorgaben und Entsorgungskonzepten bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Er kann im Internet unter http://www.mwkel.rlp.de/siedlungsabfallplan eingesehen werden.

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