Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz –

HORHAUSEN – Serie Altbau 3 – Hauskauf: Energieschleuder oder Schnäppchen? –

Der Verlust von Heizenergie durch schlechte Wände, ein undichtes Dach oder ein ineffizientes elektrisches Heizsystem ist eine dauerhafte Geldgrube. So kann manches „Schnäppchen“ über die Jahre gesehen in ungünstigem Licht dastehen. Hausverkäufer sind seit einigen Jahren gesetzlich verpflichtet, auf Anfrage einen Energieausweis vorzulegen. Kaufinteressenten scheuen sich jedoch oft, dies einzufordern – manchmal aus Furcht, den Zuschlag für das Haus nicht zu bekommen. Und auch wenn der Energieausweis vorliegt, ist die Interpretation der Daten nicht immer leicht: Verbrauchsausweise mitteln den Verbrauch der letzten drei Jahre – und der hängt stark vom Nutzer ab. Bedarfsausweise zeigen den nutzerunabhängigen Heizwärmebedarf des Hauses. Nach neueren Untersuchungen sind sie jedoch nicht immer zuverlässig und der errechnete Bedarf fällt tendenziell zu hoch aus. Andererseits werden Werte von 150-200 Kilowattstunden Energiebedarf pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr im Ausweis noch als „gut“ gekennzeichnet –  obwohl das nicht dem heutigen energetischen Standard entspricht. Bei einer Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus schließlich, spielt die Lage der Wohnung eine wichtigere Rolle als die Zahl im Ausweis: Dach – und Erdgeschosswohnungen in Hausrandlage verbrauchen in der Regel 50 Prozent mehr Heizwärme als Wohnungen in der Hausmitte. Deshalb ist es vor dem Hauskauf empfehlenswert, einen Energieberater hinzuzuziehen. Er kann die voraussichtlichen Energiekosten einschätzen, verschiedene Modernisierungsmaßnahmen vorschlagen und zu staatlicher Förderung beraten. Der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale hilft nach Terminvereinbarung bei der Interpretation von Energieausweisen und bietet Hauskäufern eine kostenlose persönliche Erstberatung zur Einschätzung des Modernisierungsbedarfs (keine Vor-Ort-Beratung).

Die Energieberatungen finden in der Raiffeisen-Region im Wechsel jeweils donnerstags von 15.00 – 18.00 Uhr wie folgt statt:

Horhausen: 1. Donnerstag im Monat; Kaplan-Dasbach-Haus, Kaplan-Dasbach-Straße 5, Sitzungsraum 1. St..

Puderbach: 2. Donnerstag im Monat; Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstr. 13, Sitzungssaal 1. St..

Rengsdorf: 3. Donnerstag im Monat; Verbandsgemeindeverwaltung, Westerwaldstraße 32-34, 1. St., Besprechungsraum Zi. 21.

Dierdorf: 4. Donnerstag im Monat; Verbandsgemeindeverwaltung, Poststraße 5, Raum 004 (Untergeschoss).

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter: 0 26 89 / 291-42.

Für weitere Informationen: Energieberatungshotline 01805 / 60 75 60 20, (14 Ct/Min. aus dem deutschen Festnetz), Montags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr, Dienstags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, Donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr

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