Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Wirtschaft  Horhausen - Austausch HeizungHORHAUSEN – Austauschpflicht für Heizkessel – Heizungsanlagen die älter als 30 Jahre sind dürfen laut Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht mehr betrieben werden. Das gilt zumindest für Heizöl- und Erdgasheizungen mit so genanntem Konstanttemperaturkessel. Aufgrund der durchgängig hohen Kesseltemperatur haben diese einstigen Standardkessel einen hohen Energieverbrauch und einen schlechten Wirkungsgrad. In der Praxis sind diese aber nur noch selten zu finden. Eine Austauschpflicht besteht nicht bei Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln sowie alten Küchenherden. Wer seit dem 1. Februar 2002 im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus wohnt ist ebenfalls von der Austauschpflicht ausgenommen, sollte aber prüfen ob sich ein Austausch dennoch rentiert.

Unabhängig vom Kesselalter müssen bisher völlig ungedämmte und zugängliche Verteilleitungen für Heizung und Warmwasser im unbeheizten Bereich gedämmt werden. Die Mindestdicke der Dämmung ist abhängig von Innendurchmesser der Rohre. Bei gängigen Leitungen mit einem Innendurchmesser von 22 bis 35 Millimetern muss die Dämmschicht 30 Millimeter dick sein, bei einer Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs von 0,035 W/(m * K). Das ist unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung auch wirtschaftlich empfehlenswert. Die unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale helfen Ihnen dabei, energiesparende Maßnahmen an Ihrem Haus zu planen und Ihre Sanierungspflichten zu identifizieren.

Die Energieberatungen finden in der Raiffeisen-Region im Wechsel jeweils donnerstags von 15.00 – 18.00 Uhr wie folgt statt:

Horhausen: Donnerstag, 7. Mai; Kaplan-Dasbach-Haus, Kaplan-Dasbach-Straße 5, Sitzungsraum (Nebeneingang 1. OG).

Puderbach: Donnerstag, 11. Juni; Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 13, Sitzungssaal 1 im OG (Aufzug vorhanden).

Rengsdorf: Donnerstag, 21. Mai; Verbandsgemeindeverwaltung, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer Nummer 18 (Nebeneingang, EG).

Dierdorf: Donnerstag, 28. Mai; Verbandsgemeindeverwaltung, Poststraße 5, Zimmer Nr. 204 im 1. OG (Aufzug vorhanden).

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter: 0 26 89 / 291-34.

Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:

Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei), montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.

 

Foto: Auch ohne Austauschpflicht sollte bei betagten, ineffizienten Heizungsanlagen ein Wechsel durchgeführt werden. Foto: VZ RLP

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