Einigung mit allen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen erzielt
MAINZ – Einigung mit allen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen erzielt – Der Rechtsstreit zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen über die vom Land geforderten Prüfrechte ist endgültig beendet. Beide Parteien haben eine außergerichtliche Einigung erzielt. Mit allen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen wurde ein Vergleich abgeschlossen. Die Einigung mit der Westeifel Werke gGmbH als erstem Werkstattträger erfolgte bereits Anfang Juli. Das Land hat nun die Klagen an den Sozialgerichten zurückgezogen.
„Es ist uns gelungen, nur wenige Wochen nach dem ersten Vergleich nun auch mit allen anderen Werkstätten eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Ich freue mich sehr, dass die Vergleiche jetzt alle unterschrieben vorliegen“, sagte Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Die Vergleiche sind auch Ausdruck des wieder gefestigten Vertrauens zwischen den Parteien. Dazu haben die konstruktiv verlaufenden Gespräche zur Vorbereitung eines Landesrahmenvertrages zur Erbringung von Leistungen mit den Leistungserbringern der Eingliederungshilfe wesentlich beigetragen. Ich bin zuversichtlich, dass wir auf dieser Basis auch künftig unsere gute Zusammenarbeit fortsetzen werden“, so die Ministerin.
Auch der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Rheinland-Pfalz e.V. Marco Dobrani begrüßte die Einigung: „Wir freuen uns ebenfalls, dass nun alle Werkstattträger den Vergleich unterschrieben und damit die Angelegenheit zu einem guten und schnellen Ende gebracht haben. So können wir uns nun mit ganzer Kraft auf die anstehenden Rahmenvertragsverhandlungen konzentrieren, die zügig abgeschlossen werden sollen.“
Mit den Vergleichen verständigen sich die Parteien darauf, auf der Grundlage des zukünftigen Rahmenvertrages werkstattbezogene Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen abzuschließen. Dies soll so zeitnah wie möglich umgesetzt werden. Damit können bereits im Jahr 2019 Leistungs- und Vergütungsverhandlungen für die Zeit ab 2020 geführt werden. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien, dass im Jahr 2019 im Rahmen der anstehenden Vergütungsverhandlungen Prüfungen durch das Land durchgeführt werden, um festzustellen, ob die Werkstätten für behinderte Menschen die vereinbarten Leistungen wirtschaftlich und sparsam erbringen.