Einigung beim Pflegeberufereformgesetz
BERLIN – Rüddel begrüßt, dass SPD den ausgehandelten Kompromiss beim Pflegeberufereformgesetz nun tatsächlich auch umsetzen möchte – „Ich begrüße, dass die SPD-Bundestagsfraktion die gefundene Einigung beim Pflegeberufereformgesetz, die die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Georg Nüsslein und Karl Lauterbach ausgehandelt haben, nach langen Diskussionen nun auch mittragen wird. Der Kompromiss sieht vor, zukünftig die Krankenpflege generalistisch auszubilden und die Kinderkrankenpflege und Altenpflege mit ihren Besonderheiten integriert auszubilden (d.h. 2 Jahre gemeinsames Lernen und anschließend ein Jahr separate Ausbildung). Die Auszubildenden können dann frei entscheiden, ob sie nach den ersten beiden gemeinsamen Jahren zur Generalistik wechseln möchten. Dadurch bleiben die drei Berufsbilder erhalten. Die Auszubildenden können nach dem zweiten Ausbildungsjahr den Abschluss zur Pflegeassistenz absolvieren“, erläutert Erwin Rüddel, pflegepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. In sechs Jahren wird nach einer Evaluation der Bundestag darüber entscheiden, welche Form der Ausbildung weitergeführt wird. Als Orientierung wird eine „Abstimmung mit den Füßen“ der Pflegeschüler genutzt.
„Aktuell ist Altenpflege ein sehr beliebter Ausbildungsberuf. Wir können es uns aufgrund des demografischen Wandels und der Ausweitungen der Leistungen der Pflegeversicherung nicht leisten, Pflegekräfte zu verlieren bzw. Auszubildende abzuschrecken. Deshalb muss auch für die Hauptschüler gelten: Wer aktuell einen Abschluss in der Altenpflege erreicht, dem muss das auch zukünftig ermöglicht werden“, betont der Pflegeexperte.
„Die Aufwertung der Pflegehelferausbildung liegt mir seit langem am Herzen. Dies muss nun allerdings auch zu einer Anrechnung auf die Fachkraftquote führen“, betont der Gesundheitspolitiker. Die gefundene Lösung müsse nun noch im Detail ausgearbeitet werden, dazu gehöre sowohl die Frage der Finanzierung als auch eine weitgehend feststehende Verordnung, da diese die Ausbildungsinhalte festlege. Dadurch bildeten Gesetz und Verordnung eine Einheit und könnten nicht getrennt bewertet werden.
Da die Kompromissfindung leider erst jetzt abgeschlossen wurde, gäbe es nun nur noch ein kleines Zeitfenster zum Abschluss des Gesetzes. „Der Zeitdruck darf allerdings nicht dazu führen, dass wir uns hetzen lassen. Wir schulden es sowohl den Mitarbeitern in der Pflege als auch den Pflegebedürftigen, Sorgfalt vor Eile walten zu lassen.“