Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)

KREIS – Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT): Ausländerbehörde ab September nur noch mit Terminvergabe –

Ab dem 1. September wird bundesweit der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Die Aufenthaltstitel werden ab diesem Tag als gesondertes Dokument in Scheckkartengröße mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale, Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke, Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel, zum Beispiel zur Erwerbstätigkeit, und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.

Die Einführung des eAT hat Auswirkungen auf die gesamten Abläufe der Ausländerbehörde in Altenkirchen. Zwischen Beantragung und Aushändigung des eAT ist auf jeden Fall mit einer Wartezeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen, da die Karten ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden. Die Ausländerbehörde ist also dann nicht mehr in der Lage, den Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache zu verlängern. Diese Regelung gilt auch für Passüberträge. Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten auf dem Chip im Karteninneren müssen künftig von jedem Antragsteller, auch Jugendliche und Kinder ab sechs Jahren, zwei Fingerabdrücke genommen werden. Daher ist bei der Beantragung in allen Fällen, auch bei bestehenden Bevollmächtigungen, eine persönliche Vorsprache nötig.

Die Ausländerbehörde bittet für sämtliche Anliegen, die eine persönliche Vorsprache in Altenkirchen erfordern, einen  Termin zu vereinbaren. Die Terminvereinbarung ist per Email oder telefonisch bei dem / bei der zuständigen Sachbearbeiter/in möglich. Durch die Einführung der Terminvergaben kann die Bearbeitung ausländerrechtlicher Angelegenheiten im Rahmen der regulären Öffnungszeiten so gesteuert werden, dass keine unzumutbaren Wartezeiten entstehen.

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