Ehrenamtliche Tätigkeit der Bürgermeister sichergestellt

KREIS – Ehrenamtliche Tätigkeit der Bürgermeister sichergestellt –

Auf Anfrage der heimischen Bundestagsabgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler teilte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen mit, dass eine Lösung für die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeister gefunden worden ist. Wie berichtet wurde, kam es zu Schwierigkeiten, weil die Deutsche Rentenversicherung Bund die Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Bürgermeister aufgrund mehrerer Urteile des Bundessozialgerichtes auf deren Rente vor Erreichen der Altersgrenze anrechnen wollte. Dies hätte für die betroffenen Bürgermeister den Wegfall der Rente zur Folge gehabt und im Ergebnis dazu geführt, dass viele ihre Ehrenamt nicht mehr ausgeübt hätten.

Sabine Bätzing-Lichtenthäler begrüßt daher, dass sich die Regierung in diesem Fall einmal schnell bewegt hat und eine Ausnahmeregelung für einen Zeitraum von fünf Jahren schaffen will, in denen die Aufwandsentschädigungen nicht angerechnet werden. „Es hat zudem Gespräche mit der Deutschen Rentenversicherung gegeben, aufgrund derer diese zugesagt hat, bis zur rechtlichen Regelung die Aufwandsentschädigung nicht anzurechnen“, so die heimische Abgeordnete.

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