Durch Wettbewerb mehr Qualität in der Versorgung

„In den kommenden Wochen werden wir gleich auf mehreren Feldern konkrete Verbesserungen im Interesse der Patientinnen und Patienten beschließen“, kündigte MdB Erwin Rüddel an. „Wir müssen die Patienten vor unnötigen Eingriffen schützen. Dazu müssen wir den Patienten mehr Orientierungshilfen geben“, erklärte der CDU-Politiker. Er hob in diesem Zusammenhang ausdrücklich das Vorhaben der Koalition hervor, den Krankenkassen künftig eine stärkere Steuerung bei der Auswahl von Krankenhäusern einzuräumen. Konkret geht es darum, dass die Krankenkassen in ihren Satzungen vorsehen können, dass Versicherte für eine Krankenhausbehandlung keine Zuzahlung leisten müssen, wenn sie ein von der Kasse gewähltes Krankenhaus zur stationären Behandlung aufsuchen. Die Krankenkassen schließen in diesem Fall mit den Krankenhäusern Verträge auf der Basis von Qualitätsvereinbarungen. Diese Vereinbarung gilt nur für „planbare“ Eingriffe, nicht aber für Notfälle. Patienten, die dem Rat ihrer Kasse folgen, werden von der täglichen Zuzahlung in Höhe von 10 Euro befreit. Das kann eine Ersparnis von bis zu 280 Euro pro Jahr bedeuten, da die Patientengebühr für maximal 28 Tage fällig wird. Bei alledem, so betonte Rüddel, stehe die Qualität der Behandlung absolut im Vordergrund. In diesem Zusammenhang wies der Abgeordnete auch auf das Vorhaben der Gesundheitspolitiker von CDU/CSU und FDP hin, die Vorbeugung vor Infektionen und Übertragungen durch multiresistente Erreger auf gesetzlichem Wege nachhaltig zu verschärfen. „Wir wollen sicherstellen, dass Menschen mit resistenten Erregern sachgerecht und zuverlässig behandelt werden, ehe sich diese Keime in Praxen oder Kliniken ausbreiten können. Dazu werden wir die entsprechenden Wirkstoffe erstattungsfähig machen, so dass die Versicherten von den Kosten befreit werden.“ „Mit dieser hocheffizienten Präventionsmaßnahme verbinden wir ein weiteres Ziel“, sagte Rüddel. „Denn Krankenhäuser mit einem hohen Qualitätsstandard können damit rechnen, von den Krankenkassen empfohlen zu werden, und sie sind – eben wegen ihrer Qualität – für die Versicherten in besonderer Weise vertrauenswürdig.“ „Das Beispiel zeigt: auch und gerade im Gesundheitswesen ist Wettbewerb ein wichtiges Instrument, um die Effizienz und die Qualität der Versorgung im Dienste der Versicherten zu verbessern“, resümierte der Abgeordnete.
Mit Blick auf den vorliegenden Entwurf der Bundesregierung zum Patientenrechtegesetz bekräftigte Rüddel, dass damit die Rechte der Patienten transparent gemacht und entscheidend gestärkt würden. Künftig werde es auch im Konfliktfall mehr Rechtssicherheit für Ärzte und Patienten geben. Dokumentations- und Informationspflichten würden klar geregelt und erstmals gesetzlich verankert. Dabei werde man nach seinen Worten aber entschieden darauf achten, dass das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis nicht belastet werde. Allerdings werde der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Haftpflichtpolicen der Ärzte künftig genau kontrolliert würden. Es habe in jüngster Zeit wiederholt Fälle gegeben, in denen diese Versicherung gefehlt habe, obwohl sie gesetzlich vorgeschrieben sei. „Dem werden wir in Zukunft einen Riegel vorschieben“, sagte Rüddel.
„Im Falle gravierender Behandlungsfehler kann den Versicherten nicht zugemutet werden, so lange auf Hilfe zu warten, bis ihr Fall juristisch in letzter Instanz geklärt ist“, fügte der Abgeordnete hinzu. „Denn das kann Jahre dauern. Deshalb werde ich mich im Zuge der weiteren Beratungen für eine Stiftungs-Lösung einsetzen, mit der den Betroffenen in Härtefällen unbürokratisch geholfen werden kann“, sagte Rüddel weiter. Dabei denke er an eine Einrichtung, wie es sie ähnlich in Gestalt der Aids-Stiftung gebe. Mit Blick auf die sog. „iGeL“-Leistungen, die zum Teil zur Verunsicherung unter den Patienten beigetragen haben, bekräftigte der CDU-Gesundheitspolitiker, dass die Koalition im künftigen Patientenrechtegesetz Vorsorge treffen werde, um die Versicherten umfassend und wirkungsvoll vor möglichem Missbrauch und vor unnötigen und überflüssigen Maßnahmen zu schützen. „Bei diesen freiwilligen Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden, werden wir dafür sorgen, dass die Versicherten ihre Entscheidung für oder gegen eine individuelle Gesundheitsleistung ohne Druck und Zwang treffen können und dass die Entscheidung über einen privatrechtlichen Vertrag mit dem Arzt bzw. Zahnarzt auf jeden Fall bei den Patientinnen und Patienten liegen wird“, betonte der Abgeordnete. Rüddel verwies ergänzend auch auf die Beratungen durch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), die Deutsche Krebshilfe, den Arbeitskreis Frauengesundheit sowie – im zahnärztlichen Bereich – auf die Kammern und Vereinigungen der Bundesländer. Überdies bereiteten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesärztekammer (BÄK) gerade in diesen Tagen eine neue Broschüre unter dem Titel „Selbst zahlen? Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)“ vor, die umfassend Auskunft über alle relevanten Fragen gebe. Eine Vorabversion dieses Ratgebers, so Rüddel abschließend, stehe bereits im Internet unter www.kbv.de zur Verfügung.