Diebstähle aufgeklärt – Täter in U-Haft
WESTERBURG – Mofas wurden aus einer Garage entwendet – Diebstahl aufgeklärt –
Der Einbruchdiebstahl in eine Garage in Westerburg, bei dem drei Mofas entwendet wurden, ist geklärt. Zwei 14 und 16 Jahre alte Jugendliche wurden von der Polizei Westerburg als mutmaßliche Täter für den Einbruch und Diebstahl der Mofas als Tatverdächtige ermittelt. Die beiden Jugendlichen aus der Verbandsgemeinde Westerburg hatten die Garage aufgebrochen und zunächst zwei Mofas entwendet. Als eines der Mofas wegen Spritmangel stehen blieb, versteckten sie es, fuhren dann mit dem fahrtüchtigen Mofa zurück und stahlen ein drittes Mofa. Mit diesen Zweirädern fuhren sie dann in der Verbandsgemeinde Westerburg umher, obwohl kein Versicherungsschutz bestand. Alle drei Mofas wurden von der Polizei im Waldgebiet bei Willmenrod / Girkenroth aufgefunden und dem Eigentümer zurückgegeben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz wurde für beide Täter Untersuchungshaft beantragt. Im Vorführungstermin beim Haftrichter in Koblenz wurde antragsgemäß U-Haft angeordnet und beide Täter einer Jugendstrafanstalt zugeführt. Der 14-jährige Jugendliche wird verdächtigt, im Zuständigkeitsbereich Westerburg im Jahr 2010 für die Begehung von 39 Straftaten verantwortlich gewesen zu sein. Er beging mutmaßlich serienweise Sachbeschädigungen, gemeinschädliche Sachbeschädigungen, Diebstähle, Einbruchdiebstähle, Beleidigungen, gefährliche Körperverletzungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und andere Delikte. Sein Mittäter beim Diebstahl der Mofas ist ein von Bonn zugezogener Intensivtäter, der insbesondere im Bereich der Eigentumskriminalität auffällig ist. Bei ihm wurde eine EC-Karte aufgefunden, die Anfang des Jahres in Wallmerod entwendet worden war sowie ein verbotenes Messer, das einen Verstoß gegen das Waffengesetzt begründet. Gegen den 16-jährigen war bereits ein Haftbefehl des Amtsgerichts Bonn erlassen worden, der jedoch unter Auflagen wieder außer Vollzug gesetzt worden war. Nachdem er die Auflagen nicht erfüllt und in seinem neuen Wohnumfeld im Westerwald erneut straffällig wurde, setzte die Haftrichterin den Haftbefehl wieder in Kraft, so dass auch gegen ihn U-Haft angeordnet wurde.