Die Verantwortung der Länder Rheinland-Pfalz und des Saarlandes

RHEINLAND-PFALZ – Die Verantwortung der Länder Rheinland-Pfalz und des Saarlandes – Neue Chancen für das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein nutzen!

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat in der vergangenen Woche ihre Empfehlung für eine Reform der Krankenhausvergütung veröffentlicht. In ihrer gesetzlich verankerten Verantwortung für die Krankenhausplanung, kommt den Ländern bei der Umsetzung der Reform zur Finanzierung der Krankenhäuser nun eine besondere Verantwortung zu. Es wird dringend notwendig sein, die dann sektorenübergreifende Krankenhausplanung (stationär und ambulant) entlang der vorgesehenen Versorgungslevel und Leistungsgruppen neu zu denken und anzupassen, um eine flächendeckende und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung, gemäß den Bedarfen der Bevölkerung und auch in ländlichen Gebieten lückenlos zu gewährleisten. „Wir empfehlen den Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und dem Saarland hierfür sehr zeitnah die Bildung einer Task-Force, an der wir uns gerne beratend beteiligen. Der Versorgungsbedarf der Bürgerinnen und Bürger muss wieder zum zentralen Entscheidungskriterium werden.

Wir fordern außerdem, dass die Entscheidungsträger die anstehenden Reformen nutzen, um dem Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein neue Chancen zu eröffnen, doch in öffentlicher Hand zu bleiben und die zunehmend konfliktbeladenen Privatisierungsbestrebungen für den wichtigen Maximalversorger abzuwenden.

Auch angekündigte Krankenhausschließungen, wie die des evangelischen Krankenhauses in Saarbrücken müssen unter den neuen Voraussetzungen neu bewertet werden. Unter den empfohlenen Bedingungen der Versorgungslevel, kann es durchaus sinnvoll sein, Krankenhausstandorte zu erhalten um sie beispielsweise den Grundversorgungsleveln 1i und 1N zuzuführen, um die spezialisierten Zentren zu entlasten.

Die Privatisierung von Krankenhäusern mit Gewinnbestrebungen stellen grundsätzlich eine inakzeptable Zweckentfremdung unserer Sozialversicherungsbeiträge dar. Mit Krankheit und Gesundheit darf keine Rendite für Aktionäre oder kirchliche Träger gemacht werden, die Versichertenbeiträge haben im Gesundheitssystem zu verbleiben und ausschließlich in die Sicherung der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu fließen“, sagt Frank Hutmacher, zuständiger Landesbezirksfachbereichsleiter der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.

Zweite Säule der Krankenhausfinanzierung: Rheinland-Pfalz und das Saarland müssen ihrer Investitionsverpflichtung endlich in vollem Umfang nachkommen!

Die vorliegenden Reformvorschläge der Regierungskommission zielen bis dato einzig auf die Betriebskosten der Krankenhäuser. Die zweite Säule der dualen Krankenhausfinanzierung, die Investitionskosten, liegen in der Verantwortung der Länder.

Für die Umsetzung tiefgehender struktureller Reformen in den Krankenhäusern ist es aber dringend notwendig, dass die Länder ihrer Investitionsverpflichtung endlich in vollem Umfang nachkommen. Marode Bausubstanz, ineffiziente, veraltete Gebäudestrukturen, unzureichende technische Ausstattung und ein jahrzehntelanges Defizit im Bereich der Digitalisierung hindern Krankenhäuser an der Umsetzung der dringend notwendigen Strukturanpassungen und machen den Arbeitsplatz Krankenhaus zunehmend unattraktiv. „Die Länder haben einen erheblichen Teil zur desolaten Situation unserer Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz und im Saarland beigetragen. Diese waren durch einen massiven Investitionsstau gezwungen, die Gelder dringend notwendige Investitionen aus dem Budget Vergütungen der medizinischen Leistungen zu finanzieren. Das ist absolut inakzeptabel. Wir sehen hier die Länder in der Pflicht, ohne zeitliche Verzögerung die entsprechenden Voraussetzungen für die Umsetzung bedarfs- und personalgerechter und sektorenübergreifender Strukturreformen in den Krankenhäusern zu schaffen. So müssen die strukturellen Veränderungen beispielsweise auch beim Baumasterplan der Universitätsmedizin unbedingt mitgedacht und kostendeckend finanziert werden,“ so Hutmacher weiter.

Reformvorschläge sind ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht tiefgreifend genug

Die Gewerkschaft ver.di befürwortet grundsätzlich den Weg in eine Richtung, die weg von der rein leistungs- und mengenorientierten Vergütung der Krankenhäuser führt, hin zu einer Vergütung, die sich nach Bedarf und Qualität richtet. Das DRG-System (Fallpauschalensystem) in seiner Reinform hat in den letzten 20 Jahren deutlich gezeigt, dass es zu einer massiven Überökonomisierung des Krankenhaussektors führt, mit all den hinlänglich bekannten negativen Folgen für Personal und Patienten.

Dennoch geht der ver.di die Reform nicht weit genug. Denn auch mit einer Teilung der Krankenhausvergütung in ein leistungsunabhängiges Vorhalte-Budget zwischen 40 und 60% der Betriebskosten und der Restvergütung durch die DRG-Fallpauschalen bleiben ökonomische Anreize vorhanden, die in der Daseinsvorsorge und bei der Behandlung von Krankheit und Erhaltung von Gesundheit vollkommen fehl am Platze sind. Die ver.di fordert deshalb eine tiefergehende Reform der Krankenhausfinanzierung, ganz weg von ökonomischen Anreizen, hin zu einer rein bedarfs- und qualitätsorientierten und gleichzeitig wirtschaftlichen Vergütung der Krankenhäuser.

ver.di begrüßt grundsätzlich auch die Idee verbindlicher Strukturvorgaben für alle medizinischen Leistungsbereiche in Krankenhäusern als Voraussetzung zur Erbringung und Abrechnung medizinischer Leistungen. Der fatalen Tendenz, mit Minderqualität und dem mit geringstem Aufwand den höchsten Gewinn zu erzielen, kann so wirksam begegnet werden. „Dass eine bedarfsgerechte Personalbemessung und –ausstattung der ausschlaggebende Teil dieser Strukturvorgaben sein muss, ist aus unserer Sicht obligat. Dafür darf keinesfalls um die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PPUGV) herangezogen werden. Diese dient lediglich der Gefahrenabwehr im Sinne einer untersten roten Linie und hat rein gar nichts mit qualitativ hochwertiger pflegerischer Versorgung zu tun. Hier fordern wir eine deutliche Nachbesserung der Strukturvoraussetzungen im Reformvorschlag, nämlich bedarf- und qualitätsbasierte Personalvorgaben für alle Bereich im Krankenhaus, so wie sie auch mit der PPR 2.0 für den Bereich der somatischen Stationen schon im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz beschlossen wurden. Dies bietet eine große Chance, das Personal der Krankenhäuser langfristig aus dem ständigen „Arbeiten im Krisenmodus“ zu befreien und die Personalsituation nachhaltig zu verbessern. Wird das nicht durchgreifend mitgedacht, wird ein Kollaps der Krankenhausversorgung kaum noch abzuwenden sein“, befürchtet Frank Hutmacher.

Beitrag teilen