Die Sozialwahlen haben begonnen
REGION – Ein Roter Brief im Briefkasten? Was ist denn das? – Die Sozialwahlen haben begonnen. – Ver.di ruft zur Beteiligung auf – In diesen Tagen erhalten in Rheinland-Pfalz als auch im Saarland viele Beschäftigte aus Betrieben und Dienststellen Briefe in roten Umschlägen. Die Post im heimischen Briefkasten kommt z.B. von der Krankenkasse, Rentenversicherung oder der Unfallversicherung. Es handelt sich ausnahmsweise mal nicht um Rechnungen – auch ein Liebesbrief beinhaltet der Umschlag leider nicht. Die roten Briefe werden alle sechs Jahre an Millionen gesetzlich Versicherter in Deutschland gesendet. Sie enthalten die Unterlagen zur Sozialwahl.
Im Rahmen dieser Wahlen wählen die gesetzlich Versicherten ihre Vertreter in der Selbstverwaltung verschiedener Krankenkassen, der Renten- und der Unfallversicherung. Die Gewerkschaften wirken dabei mit und stellen für die Sozialwahlen manchmal gemeinsam, bisweilen auch getrennt, Listen mit Kandidatinnen und Kandidaten auf. Christine Gothe, stellvertretende Landesleiterin von ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland fordert dazu auf, sich an den Sozialwahlen zu beteiligen: „Das ist eine wichtige Wahl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – für alle Versicherten. Deshalb: Mitwählen, mitbestimmen!“
Aber wer sind eigentlich die Kandidatinnen und Kandidaten, die später derartig gewichtige Entscheidungen treffen sollen? Um die Sozialwahlen an dieser Stelle noch transparenter zu machen, hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unter der Internetadresse http://www.sozialversicherung.watch ein Portal geschaffen, auf dem sich die Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen und von den Versicherten auf Herz und Nieren geprüft werden können. Die Antworten werden veröffentlicht. Daneben enthält das Portal umfassende Informationen zu den Sozialwahlen.
Werden die Kandidatinnen und Kandidaten gewählt, wachen sie anschließend, ehrenamtlich, darüber, ob bei den Versicherungen alles mit rechten Dingen zugeht. Sie kontrollieren die Arbeit der Verwaltung und entscheiden zum Beispiel, welche Leistungen die Krankenkassen neben den gesetzlichen Pflichtaufgaben zusätzlich erbringen sollen. Außerdem wählen sie die Kassenvorstände. In der gesetzlichen Rentenversicherung kümmern sie sich etwa um die Reha-Leistungen oder die Widerspruchausschüsse, in der Unfallversicherung um die Unfallverhütungsvorschriften oder die Ausgestaltung der Leistungen und dergleichen mehr. Damit in den Gremien die Interessen der Arbeitnehmer und Rentner sachkundig vertreten werden, engagieren sich die Gewerkschaften bei den Sozialwahlen.