Die Mütterrente kommt

Personen Rüddel RTKREIS ALTENKIRCHEN – Rüddel begrüßt das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Rentenpaket – „Die Mütterrente kommt. Wir können Vollzug melden. Die Union löst damit eines ihrer wichtigsten Wahlversprechen ein“, betont der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel nach der Abstimmung des Rentenpakets im Deutschen Bundestag.

„Ab 1. Juli wird für jedes vor 1992 geborene Kind ein zusätzliches Jahr Kindererziehungszeiten in der Rente gutgeschrieben“, so der Abgeordnete weiter. Damit würden anstelle von bisher einem nun zwei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet. „Wer bereits Rente bezieht, erhält für jedes vor 1992 geborene Kind monatlich einen pauschalen Rentenzuschlag von 28,61 Euro im Westen bzw. 26,39 Euro im Osten. Dieser Betrag wird jedes Jahr zum 1. Juli um den Prozentsatz erhöht, um den die Rentenbeiträge generell angehoben werden. Wer noch aktive Arbeitnehmerin oder aktiver Arbeitnehmer ist, erhält für jedes vor 1992 geborene Kind einen Entgeltpunkt zusätzlich auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben“, erläutert Rüddel.

Die Verbesserung der Erwerbsminderungsrente und die Anhebung des Reha-Budgets seien wichtige Maßnahmen, die auch für künftige Generationen die Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung gewährleisten. „Wer wegen Krankheit vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden muss oder nicht mehr voll arbeiten kann, ist in ganz besonderem Maße auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen“; betont der Christdemokrat. In der Regel könnten die Betroffenen nicht mit einer üppigen Rente rechnen und die wenigsten könnten an ihrer Erwerbssituation noch etwas ändern.

Bei der politisch durchaus umstrittenen Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren bereits ab 63 eine abschlagsfreie Rente beantragen zu können, sei es gelungen, in den Nachverhandlungen durch eine Stichtagsregelung neue Frühverrentungsanreize zu unterbinden.

Zudem werde jetzt auch das Arbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze vereinfacht. „Durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer während des laufenden Vertrages kann ein Arbeitsverhältnis auch über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus verlängert werden. Eine solche Verlängerung ist auch mehrfach möglich“, bekräftigt Erwin Rüddel.

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