DGB-Kreisverband Altenkirchen – Schutz für Frauen und Kinder im Landkreis Altenkirchen stärken – neues Gewalthilfegesetz umsetzen
DGB-Kreisverband Altenkirchen – Schutz für Frauen und Kinder im Landkreis Altenkirchen stärken – neues Gewalthilfegesetz umsetzen
Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Kreisverband Altenkirchen verstärkte Schutzmaßnahmen für Frauen und Kinder im Landkreis Altenkirchen.
„Im Landkreis Altenkirchen gibt es derzeit kein eigenes Frauenhaus. Betroffene Frauen und ihre Kinder finden bis jetzt Schutz im Frauenhaus Westerwald. Mit dem neuen Gewalthilfegesetz, das ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen einführt, wird klar: Die Politik muss jetzt handeln, um die flächendeckende Versorgung auch im Landkreis Altenkirchen sicherzustellen“, fordert Axel Karger, Vorsitzender des DGB-Kreisverband Altenkirchen.
Folgende Forderungen formuliert der DGB-Kreisverband Altenkirchen:
- Frauenhausplätze im Landkreis Altenkirchen: Schaffung zusätzlicher Schutzplätze vor Ort, um den Bedarf flächendeckend zu erfüllen.
- Stärkung der Beratung: Ausreichend Personal und Ressourcen für die Interventionsstelle, um Frauen und Kinder zuverlässig zu unterstützen.
- Koordination & Vernetzung: Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und sozialen Diensten zur schnellen Hilfe.
- Prävention: Sensibilisierung von Schulen, Betrieben und Kommunen für häusliche und sexualisierte Gewalt.
- Inklusive Angebote: Schutz für alle Betroffenen, unabhängig von Herkunft und Identität.
„Der 25. November weist darauf hin, dass Gewaltprävention und Schutz gesellschaftliche Verantwortung sind. Wir fordern den Landkreis Altenkirchen auf, die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes vorzubereiten und Frauen sowie Kinder dauerhaft flächendeckend zu schützen“, fasst Karger zusammen.




















