Deutsch-Französischer Parlamentspreis
BERLIN – Deutsch-Französischer Parlamentspreis – Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale verleihen alle zwei Jahre den Deutsch-Französischen Parlamentspreis für wissenschaftliche Arbeiten, die zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis der beiden Länder beitragen. „Um die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung können sich deutsche und französische Staatsbürger bewerben, die ein juristisches, wirtschafts-, sozial-, politik- oder anderes geisteswissenschaftliches Werk verfasst haben, das als selbstständige Veröffentlichung erschienen ist“, äußert der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel. Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können berücksichtigt werden, wenn sich alle Autoren gemeinsam bewerben und einen wesentlichen nachvollziehbaren Beitrag zum Gesamtwerk geleistet haben. „Die Arbeit muss in deutscher oder französischer Sprache abgefasst sein. Pro Bewerber wird nur jeweils eine Arbeit in das Verfahren aufgenommen. Sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch Dritte werden akzeptiert“, berichtet Rüddel. Der Bewerbung sind beizufügen drei Exemplare des Werkes, ein Bewerbungsschreiben von höchstens einer Seite, ein Lebenslauf von höchstens zwei Seiten sowie eine Zusammenfassung des eingereichten Werkes von höchstens drei Seiten. Deutsche Bewerber richten bis zum Freitag, 16. September 2016, ihre Bewerbung mit kompletten Unterlagen an: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Fachbereich WD 1, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Telefon 030/227-38630, Fax 030/227-36464. Mail: deutsch-franzoesischer-preis@bundestag.de – weitere Informationen gibt es unter www.bundestag.de/deutsch-franzoesicher-preis