Der Impfbus macht Station am RheinAhrCampus Remagen und am RheinMoselCampus Koblenz

KOBLENZ – REMAGEN – Der Impfbus macht Station am RheinAhrCampus Remagen und am RheinMoselCampus Koblenz

Auch im März macht der Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz an der Hochschule Koblenz Station. Möglich sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen gegen Covid-19. Am 1. März werden am RheinAhrCampus Remagen in der Joseph-Rovan-Allee 2 und am 8. März am RheinMoselCampus Koblenz in der Konrad-Zuse-Straße 1 jeweils von 10 bis 17 Uhr Impfungen gegen das Corona-Virus angeboten. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Das Angebot, das von Kräften des Deutschen Roten Kreuzes durchgeführt wird, richtet sich insbesondere an Studierende, ist aber auch für alle anderen Impfwilligen ab 12 Jahren offen. Am Impfbus geimpft werden können alle, für die eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt. Bei der Impfung von Jugendlichen von 12 bis einschließlich 15 Jahren ist das Einverständnis des Impflings sowie die Begleitung von mindestens einer sorgeberechtigten Person nötig. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren ist eine schriftliche Einwilligung der Eltern notwendig. Kinder im Alter von 5 bis einschließlich 11 Jahren können aufgrund der besonderen Anforderungen grundsätzlich nicht am Impfbus geimpft werden.

Für die Drittimpfung muss die Zweitimpfung mindestens 3 Monate zurückliegen. In den Impfbussen werden grundsätzlich die Impfstoffe von BioNTech und Moderna (mRNA) und Johnson&Johnson (Vector) geimpft. Entsprechend der Vorgaben der Stiko erhalten unter 30jährige den Impfstoff von BioNTech. Es wird angestrebt, auch den Impfstoff Novavax anzubieten. Der Impfstoff von Novavax kann an Personen ab dem 18. Lebensjahr geimpft werden. Möglich ist eine Erst- oder Zweitimpfung, nach derzeitigem Stand ausschließlich mit diesem Impfstoff, jedoch keine Boosterimpfung.

Mitzubringen sind auf jeden Fall der Personalausweis oder Reisepass sowie – falls vorhanden – der Impfpass. Sofern Kinder ab 12 Jahren noch keinen Ausweis oder Reisepass haben, können sie sich beispielsweise mit der Krankenversicherungskarte, der Geburtsurkunde oder dem Schülerausweis ausweisen. Wer keinen Impfpass besitzt, erhält eine Bescheinigung über die erfolgte Impfung.

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