Das Landwirtschaftsministerium eröffnet das Antragsverfahren für die Agrarumweltmaßnahmen

MAINZ – Das Landwirtschaftsministerium eröffnet das Antragsverfahren für die Agrarumweltmaßnahmen – Förderanträge können bis zum 01. September bei den Kreisverwaltungen gestellt werden. Für die Programmteile „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ und „Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter“ endet die Antragsfrist bereits am 8. August.

Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren wird in der neuen Förderperiode der EU erstmalig wieder ein voll umfängliches Antragsverfahren angeboten. Das heißt, sowohl Neueinsteiger als auch Programmteilnehmer mit auslaufenden Verträgen können neue Fünf-Jahresverpflichtungen für die unten stehenden Maßnahmen beantragen. Über Einzelheiten zu den Programteilen können sich Interessenten auf der Internetseite www.eler-paul.rlp.de bzw. www.pflanzenbau.rlp.de informieren. Die Kreisverwaltungen halten die Antragsformulare vor und erteilen Auskünfte zum Antragsverfahren. Zusätzlich werden in Kürze entsprechende Artikel in der Fachpresse erscheinen, in denen die einzelnen Agrarumweltmaßnahmen ausführlich vorgestellt werden.

Anträge können für die folgenden Programmteile gestellt werden:

*       Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen,

*       Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,

*       Anlage von Saum- und Bandstrukturen,

*       Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,

*       Alternative Pflanzenschutzverfahren,

*       Umwandlung von Acker in Grünland,

*       Anlage von Gewässerrandstreifen,

*       Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter,

*       Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,

*       Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,

*       Vielfältige Kulturen im Ackerbau,

*       Vertragsnaturschutz Grünland,

*      Vertragsnaturschutz Kennarten,

*       Vertragsnaturschutz Acker,

*       Vertragsnaturschutz Weinberg sowie

*       Vertragsnaturschutz Streuobst.

Bei den Verfahren, die schon in der vergangenen Förderperiode angeboten wurden, wurde auf inhaltliche Änderungen weitgehendverzichtet.

Die Maßnahme „Vielfältige Fruchtfolge“ wurde ersetzt durch „Vielfältige Kulturen im Ackerbau. Entsprechend den Vorgaben des Bundes steigt der geforderte Mindestanteil an Leguminosen von 8 Prozent auf 10 Prozent. Dies ist unter anderm ein Grund für die im Vergleich zum vorherigen Programm um 15 Euro auf 90 Euro je Hektar erhöhte Prämie. Für Betriebe die bereits an der Vielfältigen Fruchtfolge teilnehmen, besteht die Möglichkeit, unmittelbar in die höherwertige Maßnahme Vielfältige Kulturen im Ackerbau umzusteigen. Sollten – entgegen den Erwartungen – die für diesen Programmteil vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von 3,5 Mio. Euro überschritten werden, werden die Unternehmen anhand einer Prioritätenliste ausgewählt.

Neu angeboten wird, neben der Anlage von Gewässerrandstreifen, die Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter. Hierbei sind auf mind. 5 Prozent der Ackerflächen Zwischenfrüchte oder Untersaaten anzubauen und über Winter beizubehalten. Damit soll dem Verlust von Nährstoffen entgegengewirkt und der Boden vor Erosion geschützt werden.

Bei den Vertragsnaturschutzmaßnahmen wird auf Kontinuität gesetzt, denn die Programme haben in der letzten Förderperiode sehr bewährt. Die verschiedenen Programmteile im Vertragsnaturschutz Grünland, Acker, Streuobst und Weinberg mit ihren abgestimmten Inhalten und dem modularen Aufbau leisten einen Beitrag zur Erhaltung der Kulturlandschaft und zur Sicherung der Artenvielfalt von Flora und Fauna im Offenland. Besondere Anliegen sind die Erhaltung bunter Wiesen und Weiden durch nachhaltige Grünlandpflege, die Gestaltung von Lebensräumen beispielsweise für Feldlerchen, Braunkehlchen oder Rotmilan, die Schaffung blühender Ackerstreifen und die Erhaltung von Streuobstwiesen. Der Vertragsnaturschutz setzt dabei auf die Mitwirkung von Landwirtinnen und Landwirten bei der Umsetzung von Naturschutz durch Nutzung. Die Grundstruktur der Programme wird in der jetzt anlaufenden Förderperiode beibehalten. Neu hinzukommen die Zusatzmodule „Ganzjährige Weidehaltung“ im Vertragsnaturschutz Grünland und „Ernteverzicht“ im Vertragsnaturschutz Acker. Mit Projekten zur „Ganzjährigen Weidehaltung“ können Landschaftsräume durch eine Beweidung zum Beispiel mit Robustrindern und Robustpferden naturnah gestaltet werden. Mit dem Ernteverzicht wird Wildtieren über den Winter hinweg ein verstärktes Nahrungsangebot gesichert.

Die oben beschriebenen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sind Teil des neuen rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramm EULLE. Sie stehen formal noch unter dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die EU-Kommission.

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