Dämmmaterial aus Styrodur und Styropor
ALTENKIRCHEN – Dämmmaterial aus Styrodur und Styropor wird am Betriebs- und Wertstoffhof in Nauroth wieder eingeschränkt angenommen – Dämmmaterialien aus Styrodur oder Styropor, das vor allem beim Hausbau und Wärmeschutz-maßnahmen verwendet wird, kann ab sofort wieder beim Betriebs- und Wertstoffhof in Nauroth in haushaltsüblichen und kleingewerblichen Mengen bis zwei Kubikmeter gemeinsam mit Baustellenmischabfällen angeliefert werden. Maximal 20 Prozent des angelieferten Volumens dürfen dabei aus Styrodur oder Styropor bestehen. Diese positive Nachricht meldet der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen (AWB). Anlass für die Neuregelung ist ein entsprechender Erlass des Umweltministeriums von Rheinland-Pfalz.
Das Personal des Wertstoffhofes kontrolliert das ankommende Material und legt die entsprechende Entsorgungsgebühr fest. Dieses Dämmmaterial wird laut Ministeriumserlass über geeignete Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt. Als Monofraktion nimmt der AWB weiterhin kein Dämmmaterial an und verweist hier auf die Möglichkeiten der regionalen Entsorgungsunternehmen (Sonderabfallentsorgungsunternehmen).
Zur Erinnerung: Dämmmaterial aus Polystyrol, das mehr unter den Bezeichnungen Styropor oder Styrodur bekannt ist, wird seit 30. September bundesweit als gefährlicher Abfall eingestuft. Polystyrol enthält ein Flammschutzmittel namens Hexabromcyclododecan, kurz HBCD. Der Stoff bewirkt, dass sich lokale Brandherde langsamer entwickeln. HBCD ist in der Umwelt nur schwer abbaubar und kann sich in Lebewesen anreichern.
Verpackungsstyropor, das beispielweise beim Transport von Waschmaschinen, Herden und Kühlschränken sowie Fernsehern verwendet wird, ist von der verschärften Regelung nicht betroffen. Diese Art von Styropor enthält üblicherweise kein Flammschutzmittel und wird weiterhin als Wertstoff entsorgt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung der Landkreises unter der Rufnummer: 02681 81-3070.