CORONA – RHEINLAND-PFALZ – Absonderungsverordnung angepasst

CORONA – RHEINLAND-PFALZ – Absonderungsverordnung angepasst – Regelungen zu Umgang von Ergebnissen bei Selbsttestung

Am kommenden Sonntag, 14. März, tritt die Zweite Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen in Kraft.

Im Wesentlichen betrifft die aktuelle Änderung in der Absonderungsverordnung den Umgang mit dem positiven Ergebnis eines Selbsttests auf SARS-CoV-2. So sind Personen, deren Selbsttest ein positives Ergebnis aufweist, verpflichtet, einen PoC-Antigentest durch geschultes Personal vornehmen zu lassen. Ist dieses Ergebnis ebenfalls positiv, hat sich diese Person in Quarantäne zu begeben.

Für die vorgenannten PoC-Tests stehen u.a. die durch das Land eingerichteten Teststellen zur Verfügung. Einen Überblick über die kostenlosen Testmöglichkeiten in Ihrer Nähe finden Sie hier: https://corona.rlp.de/de/testen/.

Die Verkündung der Änderungsverordnung erfolgt auf der Internetseite www.corona.rlp.de.

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