CORONA – MAINZ – Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus

CORONA – MAINZ – Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Zugang zu Berufsbildungs- und Berufsförderungs­werken – Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 6.836 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 231 Todesfälle und 6.444 genesene Fälle. 161 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.

Landkreis Bisher bekannt Todesfälle Genesen Gemeldete letzte 7 Tage pro 100.000
Ahrweiler 195 1 187 2
Altenkirchen 165 11 154 0
Alzey-Worms 269 11 254 1
Bad Dürkheim 329 12 312 2
Bad Kreuznach 199 7 189 1
Bernkastel-Wittlich 167 2 155 1
Birkenfeld 90 2 86 0
Bitburg-Prüm 184 5 179 0
Cochem-Zell 134 1 128 5
Donnersbergkreis 137 6 129 1
Germersheim 145 5 140 0
Kaiserslautern 104 0 102 0
Kusel 91 1 90 0
Mainz-Bingen 431 25 400 0
Mayen-Koblenz 341 14 326 0
Neuwied 215 4 209 1
Rhein-Hunsrück 166 6 155 0
Rhein-Lahn-Kreis 159 6 152 0
Rhein-Pfalz-Kreis 250 5 230 5
Südliche Weinstr. 151 3 147 0
Südwestpfalz 106 3 103 0
Trier-Saarburg 195 8 187 0
Vulkaneifel 118 5 113 0
Westerwaldkreis 363 21 336 1
Stadt        
Frankenthal 44 2 42 0
Kaiserslautern 187 5 160 3
Koblenz 264 18 245 1
Landau i.d.Pfalz 56 2 54 0
Ludwigshafen 326 2 312 1
Mainz 669 26 603 7
Neustadt Weinst. 104 2 101 0
Pirmasens 31 0 31 0
Speyer 91 1 85 6
Trier 102 1 101 0
Worms 222 7 212 2
Zweibrücken 36 1 35 0

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt.

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner.

Zugang zu Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken

Mit dem In-Kraft-Treten einer weiteren Änderungsverordnung wird der Besuch der Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke für Menschen mit Behinderungen, die einer Risikogruppe angehören, wieder ermöglicht. Menschen mit Behinderungen, die keine Vorerkrankungen haben, konnten den Unterricht schon länger wieder besuchen.

„Der Besuch des Unterrichts und das Ablegen von Prüfungen ist jetzt wieder für alle möglich, das ist wichtig für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“, so Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Damit das so bleibt, bitten wir darum, die Grundregeln zu Abstand und Hygiene zu beachten, um vor allem den Schutz der vulnerablen Gruppen weiter zu gewährleisten.“

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