CORONA – MAINZ – Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus

CORONA – MAINZ – Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Aktualisierungen der Corona-Bekämpfungs­verordnung – Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 6439 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 216 Todesfälle und 5768 genesene Fälle. 455 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.

Landkreis Bisher bekannt Todesfälle Genesen Gemeldete letzte 7 Tage pro 100.000
Ahrweiler 158 1 121 15
Altenkirchen 155 11 136 2
Alzey-Worms 259 9 205 13
Bad Dürkheim 324 12 298 6
Bad Kreuznach 196 6 180 3
Bernkastel-Wittlich 151 2 127 10
Birkenfeld 85 1 80 1
Bitburg-Prüm 183 4 167 6
Cochem-Zell 128 1 126 2
Donnersbergkreis 133 5 113 19
Germersheim 140 5 133 2
Kaiserslautern 101 0 96 3
Kusel 90 1 86 1
Mainz-Bingen 410 22 356 4
Mayen-Koblenz 339 14 321 0
Neuwied 210 4 205 0
Rhein-Hunsrück 161 5 154 0
Rhein-Lahn-Kreis 161 6 152 2
Rhein-Pfalz-Kreis 222 5 199 7
Südliche Weinstr. 150 3 143 0
Südwestpfalz 106 3 103 0
Trier-Saarburg 194 7 169 1
Vulkaneifel 118 5 104 2
Westerwaldkreis 348 21 309 3
Stadt        
Frankenthal 42 2 37 0
Kaiserslautern 142 4 113 8
Koblenz 263 18 237 0
Landau i.d.Pfalz 56 2 53 0
Ludwigshafen 299 2 262 9
Mainz 562 24 475 9
Neustadt Weinst. 103 2 99 2
Pirmasens 30 0 30 0
Speyer 84 0 75 6
Trier 100 1 97 0
Worms 200 7 173 8
Zweibrücken 36 1 34 3

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt.

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner.

Aktualisierungen der Corona-Bekämpfungsverordnung

Die heute in Kraft getretene Änderungsverordnung zur Sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung regelt folgende Themenbereiche:

Quarantäne bei Einreise

Die Quarantäneauflagen für Personen, die in das Bundesland Rheinland-Pfalz aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreisen, werden aufgehoben. Die bisherige Anordnung, dass sich Menschen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik nach Rheinland-Pfalz kommen, auf direktem Weg für zwei Wochen in der eigenen Häuslichkeit absondern müssen, wird mit der neuen Änderungsverordnung unwirksam.

Die Auflagen zur Quarantäne gelten weiterhin für Personen, die aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelsassoziation, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien oder Nordirland (aus sogenannten Drittstaaten) einreisen. Dies gilt auch, wenn die Einreise über ein anderes Bundesland bzw. die genannten Staaten erfolgt. Sollte die Bundesregierung in ihrem Lagebericht für bestimmte Staaten oder Regionen hohe Neuinfiziertenzahlen im Verhältnis zur Bevölkerung (mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen) ausweisen, greifen auch hier die bekannten Auflagen zur Quarantäne bei der Einreise in das Land Rheinland-Pfalz.

Trauungen

An standesamtlichen Trauungen dürfen neben den Eheschließenden, der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, weiterer für die Eheschließung notwendiger Personen und zwei Trauzeuginnen oder Trauzeugen ab dem 15. Mai 2020 auch Personen, die mit einem der Eheschließenden im ersten Grad verwandt sind, und Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen. Darüber hinaus dürfen auch weitere Personen teilnehmen, wenn sichergestellt ist, dass nicht mehr als eine Person pro 10 qm Raumfläche anwesend ist.

Bestattungen

Bei Trauerfeiern in geschlossenen Räumen dürfen als Trauergäste die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, die Verlobte oder der Verlobte der Verstorbenen oder des Verstorbenen und Personen, die mit der Verstorbenen oder dem Verstorbenen im ersten Grad verwandt sind sowie Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen. Über diesen Personenkreis hinaus dürfen auch weitere Personen der Bestattungszeremonie beiwohnen, wenn sichergestellt ist, dass nicht mehr als eine Person pro 10 qm Raumfläche anwesend ist.

Ab dem 18. Mai tritt die 7. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Diese regelt folgende Punkte:

Hotels, Ferienwohnungen, Jugendherbergen, Campingplätze, Internetcafés

Hotelbetriebe, Ferienwohnungen und -häuser, Jugendherbergen und Campingplätze können für Nutzerinnen und Nutzer für touristische Zwecke unter Auflagen wieder öffnen. Für Campingplätze gibt es weiterhin die Auflage, dass Benutzerinnen und Benutzer über eine eigne Sanitäre Anlage verfügen müssen.

Ähnlich wie in der Gastronomie, gilt für die genannten Einrichtungen außer für Internetcafés eine Reservierungs- oder Anmeldepflicht unter Angabe der Kontaktdaten sämtlicher Gäste. Zudem haben die Betreiberinnen und Betreiber der Einrichtungen Sorge dafür zu tragen, dass durch Zugangskontrollen und Abstandsregeln, dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der Gäste in öffentlich zugänglichen Innenbereichen die Hygiene- und Sicherheits­maßnahmen gewährleistet sind.

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