CORONA – MAINZ – Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus

CORONA – MAINZ – Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Arbeitsmarktpolitische Projekte – Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 6.265 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 194 Todesfälle und 5.426 genesene Fälle.

Landkreis Bisher bekannt Todesfälle Genesen Neuerkrankte* letzte 14 Tage pro 100.000
Ahrweiler 138 1 116 11
Altenkirchen 155 11 124 4
Alzey-Worms 242 5 164 22
Bad Dürkheim 316 12 285 2
Bad Kreuznach 192 2 158 3
Bernkastel-Wittlich 140 2 123 8
Birkenfeld 84 1 77 2
Bitburg-Prüm 177 4 160 6
Cochem-Zell 127 1 123 0
Donnersbergkreis 119 5 105 1
Germersheim 138 5 126 1
Kaiserslautern 98 0 93 1
Kusel 89 1 85 3
Mainz-Bingen 402 18 338 10
Mayen-Koblenz 339 13 309 1
Neuwied 210 4 200 1
Rhein-Hunsrück 161 5 148 2
Rhein-Lahn-Kreis 158 6 148 2
Rhein-Pfalz-Kreis 211 5 192 5
Südliche Weinstr. 150 3 137 2
Südwestpfalz 106 3 100 0
Trier-Saarburg 192 6 160 10
Vulkaneifel 117 4 99 12
Westerwaldkreis 341 20 298 5
Stadt        
Frankenthal 42 2 34 6
Kaiserslautern 134 4 99 13
Koblenz 263 18 219 2
Landau i.d.Pfalz 56 1 52 2
Ludwigshafen 283 2 254 8
Mainz 543 20 431 18
Neustadt Weinst. 102 2 97 2
Pirmasens 30 0 29 0
Speyer 82 0 61 4
Trier 100 1 93 2
Worms 193 7 155 16
Zweibrücken 35 0 34 0

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt.

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Neuerkrankte* gelten alle Menschen, bei denen in den letzten 14 Tagen eine COVID-19 Erkrankung laborbestätigt festgestellt wurde. Bezogen auf die Bevölkerungszahl des jeweiligen Kreises (in Fälle/100.000 Einwohner) wurden die Kreisinzidenzen ermittelt.

Arbeitsmarktpolitische Projekte

Mit Inkrafttreten der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung werden ab dem 13. Mai auch wieder Präsenzmaßnahmen in arbeitsmarktpolitischen Projekten, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) oder aus Landesmitteln gefördert werden, ermöglicht. Dies gilt auch für Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit oder der aktiven Arbeitsförderung nach dem Zweiten bzw. Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II bzw. SGB III).

Seit dem 17. März konnten in Rheinland-Pfalz keine Präsenzmaßnahmen in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen stattfinden. Die ESF- und arbeitsmarkt­politischen Landesprojekte hatten in dieser Zeit die Projektarbeit angepasst und auf alternative Arbeitsmethoden wie zum Beispiel die verstärkte Nutzung digitaler Angebote umgestellt. Die Weiterfinanzierung der Projekte konnte durch das Arbeitsministerium fortgeführt werden.

Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler: „In den vergangenen Wochen haben wir sichergestellt, dass die mehr als 200 ESF- und arbeitsmarktpolitischen Landesprojekte im Land nicht abgebrochen werden und die für die Bewältigung der wirtschaftlichen Rezession dringend erforderlichen arbeitsmarktpolitischen Strukturen aufrechterhalten werden können. Für die Projektträger war das ein wichtiges Signal und ein Beitrag zur Sicherung der Fachkräfte sowie zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Durch die Eindämmung des Virus können wir nun schrittweise wieder Präsenzmaßnahmen ermöglichen. Dabei können die Projektträger unter Berücksichtigung der Hygiene­anforderungen und der jeweiligen Situation vor Ort selbst entscheiden, wann sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Wir empfehlen zunächst, Präsenzmaßnahmen mit den in den vergangenen Wochen erprobten alternativen Angeboten zu kombinieren.“

Ein Rundschreiben mit Detailinformationen sollen die Träger von ESF- und arbeitsmarkt­politischen Landesprojekten am Montag erhalten, so die Ministerin weiter.