CORONA – MAINZ – Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus

CORONA – MAINZ – Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Schutzschirm für Heilmittelerbringer – Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 6.175 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 186 Todesfälle und 5.190 genesene Fälle.

Landkreis Bisher bekannt Todesfälle Genesen Neuerkrankte* letzte 14 Tage pro 100.000
Ahrweiler 138 1 113 15
Altenkirchen 154 11 115 9
Alzey-Worms 227 5 150 25
Bad Dürkheim 315 12 269 5
Bad Kreuznach 189 2 145 2
Bernkastel-Wittlich 133 2 117 3
Birkenfeld 84 0 72 4
Bitburg-Prüm 175 4 148 7
Cochem-Zell 127 1 123 2
Donnersbergkreis 119 5 97 5
Germersheim 137 4 122 2
Kaiserslautern 97 0 92 0
Kusel 88 1 83 1
Mainz-Bingen 393 16 322 7
Mayen-Koblenz 347 13 306 3
Neuwied 209 4 186 0
Rhein-Hunsrück 159 4 145 1
Rhein-Lahn-Kreis 155 5 146 1
Rhein-Pfalz-Kreis 210 5 185 4
Südliche Weinstr. 150 2 134 5
Südwestpfalz 106 3 100 2
Trier-Saarburg 191 6 154 11
Vulkaneifel 115 4 98 10
Westerwaldkreis 332 20 288 3
Stadt        
Frankenthal 41 2 33 6
Kaiserslautern 131 4 94 14
Koblenz 255 18 204 8
Landau i.d.Pfalz 57 0 51 2
Ludwigshafen 279 2 241 8
Mainz 525 20 406 15
Neustadt Weinst. 102 2 97 2
Pirmasens 30 0 27 0
Speyer 81 0 56 18
Trier 99 1 91 4
Worms 190 7 147 19
Zweibrücken 35 0 33 0

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt.

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Neuerkrankte* gelten alle Menschen, bei denen in den letzten 14 Tagen eine COVID-19 Erkrankung laborbestätigt festgestellt wurde. Bezogen auf die Bevölkerungszahl des jeweiligen Kreises (in Fälle/100.000 Einwohner) wurden die Kreisinzidenzen ermittelt.

Schutzschirm für Heilmittelerbringer

Durch die heute in Kraft getretene COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzver­ordnung des Bundesministeriums für Gesundheit erhalten Heilmittelerbringer für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 auf Antrag eine Ausgleichszahlung für Einnahmenausfälle, die ihnen aufgrund eines Behandlungsrückgangs infolge der COVID-19-Epidemie entstehen. Diese Einmalzahlung in Höhe von bis zu 40 Prozent der mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechneten Vergütungen aus dem vierten Quartal 2019 muss nicht zurückgezahlt werden. Zur pauschalen Abgeltung der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der COVID-19-Epidemie können die Leistungserbringer für jede Heilmittelverordnung, die sie in dem Zeitraum vom 5. Mai 2020 bis einschließlich 30. September 2020 abrechnen, einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 1,50 Euro gegenüber den Krankenkassen geltend machen.

„Seit Jahren ist es unser Ziel, die Gesundheitsfachberufe zu stärken – insbesondere durch eine gute und schulgeldfreie Ausbildung in allen Gesundheitsfachberufen. Gerade während der Corona-Krise zeigt sich, welch enorme Bedeutung gut ausgebildetes Personal im Gesundheitswesen besitzt. Von Anfang an habe ich gefordert, dass auch für die Heilmittelerbringer im ambulanten Bereich ein Schutzschirm aufgelegt wird, da diese Berufsgruppen wie die Pflegekräfte im Krankenhaus ihren wichtigen Beitrag leisten,“ begrüßte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler die Schutzverordnung.

Dagmar Schlaubitz, Vorstandsmitglied der Dachorganisation der Heilmittelverbände in Rheinland-Pfalz DOH-RP sagte: „Dieser Schutzschirm hilft, die Existenz vieler Physiotherapiepraxen und anderen Heilmittelpraxen in dieser Krise zu sichern. Wir sind froh und dankbar dafür, dass Bundesgesundheitsminister Spahn unserer Forderung gefolgt ist, die ambulante Heilmittelversorgung durch die Zahlung von Ausgleichs­zahlungen, und nicht durch Kredite zu stützen. Nun setzen wir auf eine schnelle und möglichst reibungslose Umsetzung des Antrags- und Auszahlungs­verfahrens durch die Krankenkassen.“

Anerkennung und Unterstützung für Hebammen / Geburtshilfe stärken!

„Die Stärkung und Aufwertung von Hebammen ist mir seit langem ein echtes Herzensanliegen – und auch jetzt in Corona-Zeiten stehen wir an ihrer Seite“, betonte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler mit Blick auf den heutigen Internationalen Hebammentag. „Rheinland-Pfalz stellt für die Hebammen insgesamt 800 Schutzausrüstungspakete mit je einem Schutzkittel und zwei FFP2-Masken kostenlos bereit. Als Unterstützung für die anspruchsvolle und unverzichtbare Arbeit, bei der die Hebammen Unglaubliches leisten.“

Ebenfalls im Kontext der Corona-Pandemie hatte sich die Landesregierung Mitte März dafür eingesetzt, dass bei Geburten im Krankenhaus möglichst auch die Väter oder eine sonstige Begleitperson dabei sein können. In einer entsprechenden Empfehlung an die Krankenhäuser wurde deutlich gemacht, dass aus infektionshygienischer Perspektive kein Ausschluss von Begleitpersonen erforderlich ist, da das Risiko für Mutter und Kind nicht erhöht wird, sofern eine Lebensgemeinschaft besteht. Dieses Anliegen wurde auch von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Runden Tisches Geburtshilfe bekräftigt, der am 22. April auf Einladung von Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler im Form einer Telefonkonferenz mit dem Schwerpunktthema „Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Geburtshilfe“ getagt hatte. Die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz definiert entsprechend die Begleitung durch Partnerinnen oder Partnern bei der Geburt als Ausnahme vom allgemeinen Betretungsverbot der Krankenhäuser.

„Um die wichtige Arbeit der Hebammen zu unterstützen, setze mich darüber hinaus weiter für Verbesserungen ein, denn die Geburtshilfe und speziell der Hebammenberuf müssen aufgewertet und auskömmlich finanziert werden“, unterstrich Gesundheits­ministerin Bätzing-Lichtenthäler. Zu diesem Einsatz der Landesregierung für Geburts­hilfe, Hebammen und Entbindungspfleger gehört auch eine Bundesratsinitiative für ein bundesweites Geburtshilfestärkungsgesetz im November 2019. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, zeitnah einen entsprechenden Gesetzes­entwurf vorzulegen, um die Arbeitsbedingungen und die Personalausstattung im Bereich der Geburtshilfe zu verbessern. Neben einer vollständigen Refinanzierung der Hebammenstellen in Krankenhäusern wurden beispielsweise angemessene und transparente Betreuungs­schlüssel und regelmäßige Fortbildungen gefordert. Das Land verfolgt diese Ziele weiterhin.

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