CORONA – Mainz – Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus

CORONA – Mainz – Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Öffnung Frisörbetriebe – Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 5.511 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 114 Todesfälle und 3.538 genesene Fälle.

Landkreis Bisher bekannt Todesfälle Genesen Neuerkrankte* letzte 14 Tage pro 100.000
Ahrweiler 111 1 86 2
Altenkirchen 127 5 62 26
Alzey-Worms 162 3 96 29
Bad Dürkheim 304 6 202 38
Bad Kreuznach 166 2 78 13
Bernkastel-Wittlich 122 1 79 10
Birkenfeld 70   49 7
Bitburg-Prüm 156 3 114 16
Cochem-Zell 124 1 114 6
Donnersbergkreis 105 2 67 24
Germersheim 124 3 86 11
Kaiserslautern 95   68 7
Kusel 83   60 11
Mainz-Bingen 322 10 176 33
Mayen-Koblenz 332 7 229 10
Neuwied 214 3 150 8
Rhein-Hunsrück 154 2 118 18
Rhein-Lahn-Kreis 147 4 104 13
Rhein-Pfalz-Kreis 193 2 129 17
Südliche Weinstr. 141 1 84 9
Südwestpfalz 101 2 58 8
Trier-Saarburg 164 4 107 19
Vulkaneifel 102 1 69 15
Westerwaldkreis 315 17 198 18
Stadt        
Frankenthal 36 2 25 10
Kaiserslautern 105 1 67 15
Koblenz 236 11 143 24
Landau i.d.Pfalz 52   34 9
Ludwigshafen 250 1 122 36
Mainz 435 11 251 41
Neustadt Weinst. 90 1 62 15
Pirmasens 30   20 10
Speyer 55   34 14
Trier 94 1 74 5
Worms 159 6 102 24
Zweibrücken 35   21 12

 

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt.

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Neuerkrankte* gelten alle Menschen, bei denen in den letzten 14 Tagen eine COVID-19 Erkrankung laborbestätigt festgestellt wurde. Bezogen auf die Bevölkerungszahl des jeweiligen Kreises (in Fälle/100.000 Einwohner) wurden die Kreisinzidenzen ermittelt.

Öffnung von Frisörbetrieben: Der Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sieht vor, dass unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten sollen, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wiederaufzunehmen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Bundeskanzlerin haben dies jedoch unter die Voraussetzung gestellt, dass die Entwicklung des Infektionsgeschehens dies zulässt und dass dies rechtzeitig vor dem Mai gemeinsam erneut bewertet und im Lichte dessen sodann beschlossen wird.

„Wenn es bei den niedrigen Infektionszahlen bleibt und sich das Infektionsgeschehen in diesem Sinne entwickelt, ist davon auszugehen, dass sich Frisörbetriebe bei weiteren Lockerungen wiederfinden werden und unter hygienischen Auflagen ab dem 4. Mai wieder öffnen können. Die Landesregierung begrüßt, wenn sich Frisörinnen und Frisöre z.B. auch durch Terminvergabe mit jeweils zeitlichem Abstand zum nächsten Kunden in die Vorbereitung einsteigen. Die Landesregierung wird, wenn diese Voraussetzung erfüllt sind, für diese Möglichkeit rechtzeitig vor dem Mai die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen“, so Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Eine Befristung der aktuellen Verordnung auf den 6. Mai habe ausschließlich rechtstechnische Gründe.

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