CORONA – LANDKREIS NEUWIED – Bundesnotbremse bringt neue Einschränkung für den Landkreis Neuwied
CORONA – LANDKREIS NEUWIED – Bundesnotbremse bringt neue Einschränkung für den Landkreis Neuwied
Ab Donnerstag, 29. April 2021, treten im Kreis Neuwied gemäß der sogenannten Bundesnotbremse neue Verordnungen in Kraft. So ist in den nicht privilegierten Geschäften vorerst leider auch kein Terminshopping („Click & Meet“) mehr erlaubt. Es können lediglich vorbestellte Waren abgeholt werden („Click & Collect“).
Darüber hinaus gibt es Änderungen bei der Maskenpflicht. Das zuständige Gesundheitsministerium in Mainz macht darauf aufmerksam, dass in verschiedenen Bereichen der neuen bundesgesetzlichen Regelungen zur sogenannten Bundesnotbremse, nur noch FFP2-Masken (oder der vergleichbare Standard KN95/N 95) zugelassen sind. Das heißt, beim Frisör, bei der Fußpflege und im Bus sind nur noch FFP2-Maske erlaubt. OP-Masken sind dort nicht zulässig. Die bekannten medizinischen OP-Masken dürfen als Alternative nur noch in Geschäften benutzt werden.
Hintergrund dieser Maßgaben ist, dass bei den vom RKI übermittelten Sieben-Tages-Inzidenzen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Grenzwerte von 150 (für Geschäfte) bzw. 100 (für Masken) überschritten worden sind. Die Neuwieder Kreisverwaltung macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die Zahlen des RKI erst nachts eingepflegt werden und damit immer etwas zeitversetzt erscheinen. Diese Zahlen jedoch sind für die Bundesnotbremse maßgebend. Das ist teilweise etwas verwirrend. Der Kreis Neuwied veröffentlicht seine Zahlen trotzdem weiterhin direkt, um die Bürger zeitnah zu informieren und ihnen auch eine Orientierung zu geben, in welche Richtung sich die Infektioszahlen weiterentwickeln.
Zurück zur jeweils alten Regelung geht es laut Bundesgesetz wieder, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die vom RKI gemeldete Inzidenz unter dem Grenzwert liegt. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der maßgeblichen Tage.