CORONA – LANDKREIS ALTENKIRCHEN – Informationen der Kreisverwaltung Altenkirchen zum Corona-Virus

CORONA – LANDKREIS ALTENKIRCHEN – Informationen der Kreisverwaltung Altenkirchen zum Corona-Virus von Freitag, 20. August 2021, um 14.30 Uhr

Corona-Pandemie im Kreis Altenkirchen: 34 Neuinfektionen seit Mittwoch – Hinweis der Kreisverwaltung: Reiserückkehrer müssen sich testen lassen.
Die aktualisierte Corona-Statistik für den Kreis Altenkirchen
Zahl der seit Mitte März 2020 kreisweit Infizierten: 5107
Veränderung zum 18. August: +34
Aktuell Infizierte: 112
Geheilte: 4894
Verstorbene: 101
in stationärer Behandlung: 8
7-Tage-Inzidenz: 67,5
7-Tage-Inzidenz nach Altersgruppen:
– bis 19: 133,9
– 20 bis 59: 76,9
– ab 60: 10,4

Der Überblick nach Verbandsgemeinden
Altenkirchen-Flammersfeld: 1492/+10
Betzdorf-Gebhardshain: 1044/+7
Daaden-Herdorf: 569/+3
Hamm: 579/+6
Kirchen: 760/+2
Wissen: 663/+6

Bei einzelnen Angaben kommt es immer wieder zu Abweichungen zwischen Veröffentlichungen auf Bundesebene durch das Robert-Koch-Institut, auf Landesebene durch das Landesuntersuchungsamt Koblenz und lokal durch die Kreisverwaltung. Das kann an unterschiedlichen Meldezeitpunkten und kurzfristig vorgenommenen Korrekturen liegen.

Von kreisweit insgesamt rund 130 positiv Getesteten am 19. August lassen sich rund 30 Infektionen zweifelsfrei auf Auslandsreisen zurückführen, die Betroffenen waren in der Regel in ihren Herkunftsländern im Urlaub. Vielfach handelt es sich um größere Familienverbände. Rund 40 Prozent sind aus Ländern des Balkans zurückgereist, etwa 25 Prozent aus der Türkei, der Rest verteilt sich auf weitere Länder Ost- und Südosteuropas und vereinzelt auf den Südwesten Europas. Bei weiteren positiv Getesteten kann eine Auslandsreise als Infektionsquelle nur vermutet werden, da die Betroffenen gegenüber dem Gesundheitsamt nur unzureichende und zum Teil gar keine Angaben im Rahmen der Kontaktnachverfolgung machen.

Die Kreisverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemäß Corona-Einreiseverordnung alle, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen und nicht über einen Genesenen- oder Impfnachweis verfügen, einen negativen Test nachweisen müssen. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Alle Regeln zur Einreise, auch aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten, die eine Anmelde- und Quarantänepflicht vorsehen, listet das Bundesgesundheitsministerium: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQs_Reise/Corona-Einreiseregeln_Kurzuebersicht.pdf

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