CORONA – 251 Corona-Neuinfektionen am Donnerstag im Landkreis Neuwied

LANDKREIS NEUWIED – CORONA – 251 Corona-Neuinfektionen am Donnerstag im Landkreis Neuwied

Der Landkreis Neuwied hat für Donnerstag, 03. März 2022, 251 Corona-Neuinfektionen erfasst. Die vom LUA für den Landkreis Neuwied errechnete 7-Tages-Inzidenz beträgt 680,4 pro 100.000 Einwohner. Die landesweite 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 6,36 (Vortag: 7,01). Ab Freitag, 04. März 2022, gilt in RLP die 31. Corona Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO).

Wesentliche Änderungen in der 31. Corona-Bekämpfungsverordnung gültig ab 04. März 2022

Bereich Änderung
Kontaktnachverfolgung

 

Entfällt für alle Bereiche

(Ausnahme: Kranken- und Pflegeeinrichtungen)

Öffentliche Verwaltungen Für Besucherinnen und Besucher gilt die Maskenpflicht und das Abstandsgebot

(die Testpflicht entfällt)

Hochzeiten und Beerdigungen Im Innenbereich gilt die Maskenpflicht.

(Die Testpflicht entfällt)

Veranstaltungen Bis 2.000 Personen im Innen- und Außenbereich gilt 3 G. Die Maskenpflicht entfällt. (Ausnahme: s.u.)
Ab 250 Personen im Innenbereich ohne feste Sitzplätze gilt 3 G und die Maskenpflicht (außer am Platz)
Ab 2.000 Personen im Innenbereich gilt 2G und unbeschränkt viele Minderjährige mit Test und die Maskenpflicht

Begrenzung: 60 % der Platzkapazität  / max. 6.000 Personen

Ab 2.000 Personen im Außenbereich gilt 2G und unbeschränkt viele Minderjährige mit Test. Die Maskenpflicht entfällt.

Begrenzung: 75 % der Platzkapazität / max. 25.000 Personen

Clubs, Bars, Diskotheken Es gilt 2G +

(keine Maskenpflicht, kein Abstand)

Religionsausübung für Gottesdienste oder Versammlungen gilt das Abstandsgebot und die Maskenpflicht

(die Testpflicht entfällt)

Gewerbliche Einrichtungen für Besucherinnen und Besucher gilt das Abstandsgebot und die Maskenpflicht
Dienstleistung- und Handwerksbetriebe Für Arbeitnehmer gilt weiterhin die 3G Pflicht am Arbeitsplatz

Für Soloselbstständige gilt die Testpflicht, soweit sie in Ausübung der Tätigkeit physische Kontakte zu Dritten haben.

Abstandsgebot und Maskenpflicht entfallen.

Körpernahe Dienstleistungen Es gilt die Maskenpflicht für alle, außer wenn sie wegen der Art der Dienstleistung nicht getragen werden kann. Für Kundinnen und Kunden gilt 3G. Für Arbeitnehmer gilt auch weiterhin 3 G am Arbeitsplatz.
Sexuelle Dienstleistungen Es gilt für alle anwesenden Personen 3 G.

Die Maskenpflicht entfällt.

 

 

Bereich Änderung
Gastronomie In allen Einrichtungen im Innen- und Außenbereich gilt für alle Personen 3G. Die Maskenpflicht entfällt, außer in Abholsituationen.
Hotellerie, Beherbergungsbetriebe

Reisebus- und Schiffsreisen

Für alle anwesenden Personen gilt 3G.

Bei mehrtägigen Aufenthalten ist alle 72 Stunden eine erneute Testung vorzunehmen.

Die Maskenpflicht entfällt.

Sport Im Amateur- und Freizeitsport gilt im Innen-und Außenbereich 3G
Schwimm- und Spaßbäder

Thermen und Saunen

Im Innenbereich gilt 3G.

Die Kapazitätsbegrenzung entfällt.

Freizeitparks, Kletterparks, Minigolfplätze

 

Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen

 

zoologische Gärten, botanische Gärten, Tierparks

Generell gilt hier 3G.

Die Maskenpflicht und die Kapazitätsbegrenzung entfallen.

Schulen

 

 

 

 

 

bis 11.3.22:

bisherige Regelungen gelten unverändert

ab 14.3.22:

Maskenpflicht entfällt in Grund- und Förderschulen

(nur noch) 2 Tests pro Woche

Ganztagsschule erfolgt im Regelbetrieb

Einschränkungen für Sport- und Musikunterricht entfallen

( ab 21.3.22 soll auch die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen entfallen)

Kindertageseinrichtungen

 

 

 

 

grds. Regelbetrieb ohne Einschränkungen

Maskenpflicht gilt in Hol- und Bringsituationen für Jugendliche und Erwachsene

für Begleitpersonen (z.B. bei Eingewöhnung) gilt Maskenpflicht und Testpflicht

Außerschulische Bildungsangebote

 

Es gilt die Maskenpflicht

oder

die Testpflicht für alle Anwesenden.

Außerschulischer Musik-und Kunstunterricht Es gilt 3G für alle Anwesenden.

Die Maskenpflicht und die Personenbegrenzung entfallen.

Kinos, Theater, Konzerthäuser, Kleinkunstbühnen, Zirkusse, Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Gedenkstätten Es gilt 3G für alle Anwesenden.

Die Maskenpflicht entfällt.

Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur Es gilt 3G für alle Anwesenden.

Die Maskenpflicht entfällt.

 

 

 

Beitrag teilen