CORONA – 251 Corona-Neuinfektionen am Donnerstag im Landkreis Neuwied
LANDKREIS NEUWIED – CORONA – 251 Corona-Neuinfektionen am Donnerstag im Landkreis Neuwied
Der Landkreis Neuwied hat für Donnerstag, 03. März 2022, 251 Corona-Neuinfektionen erfasst. Die vom LUA für den Landkreis Neuwied errechnete 7-Tages-Inzidenz beträgt 680,4 pro 100.000 Einwohner. Die landesweite 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 6,36 (Vortag: 7,01). Ab Freitag, 04. März 2022, gilt in RLP die 31. Corona Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO).
Wesentliche Änderungen in der 31. Corona-Bekämpfungsverordnung gültig ab 04. März 2022
Bereich | Änderung |
Kontaktnachverfolgung
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Entfällt für alle Bereiche
(Ausnahme: Kranken- und Pflegeeinrichtungen) |
Öffentliche Verwaltungen | Für Besucherinnen und Besucher gilt die Maskenpflicht und das Abstandsgebot
(die Testpflicht entfällt) |
Hochzeiten und Beerdigungen | Im Innenbereich gilt die Maskenpflicht.
(Die Testpflicht entfällt) |
Veranstaltungen | Bis 2.000 Personen im Innen- und Außenbereich gilt 3 G. Die Maskenpflicht entfällt. (Ausnahme: s.u.) |
Ab 250 Personen im Innenbereich ohne feste Sitzplätze gilt 3 G und die Maskenpflicht (außer am Platz) | |
Ab 2.000 Personen im Innenbereich gilt 2G und unbeschränkt viele Minderjährige mit Test und die Maskenpflicht
Begrenzung: 60 % der Platzkapazität / max. 6.000 Personen |
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Ab 2.000 Personen im Außenbereich gilt 2G und unbeschränkt viele Minderjährige mit Test. Die Maskenpflicht entfällt.
Begrenzung: 75 % der Platzkapazität / max. 25.000 Personen |
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Clubs, Bars, Diskotheken | Es gilt 2G +
(keine Maskenpflicht, kein Abstand) |
Religionsausübung | für Gottesdienste oder Versammlungen gilt das Abstandsgebot und die Maskenpflicht
(die Testpflicht entfällt) |
Gewerbliche Einrichtungen | für Besucherinnen und Besucher gilt das Abstandsgebot und die Maskenpflicht |
Dienstleistung- und Handwerksbetriebe | Für Arbeitnehmer gilt weiterhin die 3G Pflicht am Arbeitsplatz
Für Soloselbstständige gilt die Testpflicht, soweit sie in Ausübung der Tätigkeit physische Kontakte zu Dritten haben. Abstandsgebot und Maskenpflicht entfallen. |
Körpernahe Dienstleistungen | Es gilt die Maskenpflicht für alle, außer wenn sie wegen der Art der Dienstleistung nicht getragen werden kann. Für Kundinnen und Kunden gilt 3G. Für Arbeitnehmer gilt auch weiterhin 3 G am Arbeitsplatz. |
Sexuelle Dienstleistungen | Es gilt für alle anwesenden Personen 3 G.
Die Maskenpflicht entfällt. |
Bereich | Änderung |
Gastronomie | In allen Einrichtungen im Innen- und Außenbereich gilt für alle Personen 3G. Die Maskenpflicht entfällt, außer in Abholsituationen. |
Hotellerie, Beherbergungsbetriebe
Reisebus- und Schiffsreisen |
Für alle anwesenden Personen gilt 3G.
Bei mehrtägigen Aufenthalten ist alle 72 Stunden eine erneute Testung vorzunehmen. Die Maskenpflicht entfällt. |
Sport | Im Amateur- und Freizeitsport gilt im Innen-und Außenbereich 3G |
Schwimm- und Spaßbäder
Thermen und Saunen |
Im Innenbereich gilt 3G.
Die Kapazitätsbegrenzung entfällt. |
Freizeitparks, Kletterparks, Minigolfplätze
Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen
zoologische Gärten, botanische Gärten, Tierparks |
Generell gilt hier 3G.
Die Maskenpflicht und die Kapazitätsbegrenzung entfallen. |
Schulen
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bis 11.3.22:
bisherige Regelungen gelten unverändert ab 14.3.22: Maskenpflicht entfällt in Grund- und Förderschulen (nur noch) 2 Tests pro Woche Ganztagsschule erfolgt im Regelbetrieb Einschränkungen für Sport- und Musikunterricht entfallen ( ab 21.3.22 soll auch die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen entfallen) |
Kindertageseinrichtungen
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grds. Regelbetrieb ohne Einschränkungen
Maskenpflicht gilt in Hol- und Bringsituationen für Jugendliche und Erwachsene für Begleitpersonen (z.B. bei Eingewöhnung) gilt Maskenpflicht und Testpflicht |
Außerschulische Bildungsangebote
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Es gilt die Maskenpflicht
oder die Testpflicht für alle Anwesenden. |
Außerschulischer Musik-und Kunstunterricht | Es gilt 3G für alle Anwesenden.
Die Maskenpflicht und die Personenbegrenzung entfallen. |
Kinos, Theater, Konzerthäuser, Kleinkunstbühnen, Zirkusse, Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Gedenkstätten | Es gilt 3G für alle Anwesenden.
Die Maskenpflicht entfällt. |
Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur | Es gilt 3G für alle Anwesenden.
Die Maskenpflicht entfällt. |