CDU-Kreisverband und Kreistagsfraktion zur Insolvenzmeldung der DRK-Krankenhäuser
ALTENKIRCHEN – CDU-Kreisverband und Kreistagsfraktion zur Insolvenzmeldung der DRK-Krankenhäuser
Der wichtigste Satz in der Meldung des DRK lautet: Die Versorgung der Bevölkerung ist sichergestellt. Das muss auch für die Zukunft die Handlungsmaxime bei der Insolvenz in Eigenverantwortung sein, so der stellv. CDU-Kreisvorsitzende Tobias Gerhardus und Fraktionssprecher Dr. Josef Rosenbauer unisono. Man ist sich des Weiteren einig, dass es im Interesse der DRK und der Bevölkerung liegt, einen eigenverantwortlichen Sanierungsplan vorzulegen, welcher die oben genannte Versorgung gewährleisten kann.
Beide Gremien haben in den vergangenen Tagen bewusste Zurückhaltung an den Tag gelegt und auf Kommentierungen der Ereignisse rund um die Krankenhäuser verzichtet. Bei dem nun beantragten Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung ist zunächst einmal die DRK-Krankenhausgesellschaft gefordert. Die DRK-Krankenhausgesellschaft steht in der Verantwortung für die Erstellung eines Sanierungsplans und muss darüber hinaus die Ursachen der finanziellen Schieflage gründlich analysieren. Bis dahin müssen alle öffentlichen Stellen inklusive des Kreises den Sanierungsplan abwarten, um die Situation rational bewerten zu können.
„Den Kreisgremien liegen derzeit noch keinerlei belastbare Fakten zu dem Thema vor“, so Rosenbauer. Diese sollten zunächst abgewartet werden, damit man dann fundiert über die Zukunft der Krankenhäuser im Kreis Altenkirchen reden könne. Dass die Kreisgremien in die Gespräche eingebunden werden und das DRK maximale Transparenz gegenüber Mitarbeitern, Patienten und Bevölkerung walten lässt, halten Gerhardus und Rosenbauer für selbstverständlich und dringend geboten.
„Nur so kann Vertrauen aufgebaut werden und die vielfach propagierten Chancen auch wirklich genutzt werden.“ Daher sei die Einberufung der Kuratoriumssitzung für den 1. September 2023 der erste richtige Schritt, so die beiden abschließend.