BURGLAHR – Straßensperrungen während des Burglahrer Nelkensamstagsumzuges am 1. März 2025

BURGLAHR – Straßensperrungen während des Burglahrer Nelkensamstagsumzuges am 1. März 2025

Die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld weist auf die verkehrsbehördlichen Regelungen anlässlich des Karnevalsumzuges am Samstag, 1. März 2025 in Burglahr und Peterslahr hin. Während des Umzuges kommt es zwischen Burglahr und Peterslahr zu kurzzeitigen Verkehrsbehinderungen durch Straßensperrungen.

Von den Sperrungen sind folgende Streckenabschnitte betroffen:

ab ca. 13:00 Uhr: Wiedtalstraße (Landesstraße 269); ab Einmündung Kur-Kölner-Straße, Burglahr, bis Einmündung Am Menzenberg, Peterslahr, sowie Kirchstraße, Peterslahr.

Zur Umfahrung können die Kur-Kölner-Straße, Auf dem Heidstock und Am Menzenberg aus beiden Richtungen genutzt werden.

ab ca. 14:15 Uhr: Peterslahr, Auf dem Heidstock, Burglahr, Kur-Kölner-Straße

Der gesperrte Streckenabschnitt kann über die Wiedtalstraße umfahren werden.

ab ca. 15:00 Uhr: Wiedtalstraße (Landesstraße 269), ab Einmündung Kur-Kölner-Straße, Burglahr, bis zum „Lusthof“, bei Oberlahr.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Überfahren von Absperrungen und das Befahren der Veranstaltungsstrecke zur Anzeige gebracht werden. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die gegebenenfalls entstehenden Behinderungen.

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