Bürger sollen zu Hause entscheiden
MAINZ – CDU-Landtagsfraktion ergreift Gesetzesinitiative – MdL Michael Wäschenbach und Dr. Peter Enders: Bürgerinnen und Bürger sollen zu Hause entscheiden können- Die CDU-Landtagsfraktion bringt in dieser Plenarwoche ein eigenes Gesetz zur Änderung des bestehenden Kommunalwahlgesetzes in den Landtag ein. Ziel ist es, bereits bei den kommenden Kommunalwahlen den Bürger/innen die umfangreichen Wahlzettel vorab nach Hause zu schicken, so die heimischen Landtagsabgeordneten. „Bürgerbeteiligung ist in aller Munde. Die CDU-Landtagsfraktion handelt und redet nicht nur darüber. Wenn Rot-Grün unserem bürgerfreundlichen Vorschlag zustimmt, wird es zu einer spürbar besseren Beteiligung der Bürger kommen. Denn die Zahlen belegen, dass seit vielen Jahren bei den Kommunalwahlen stärker als bei allen anderen Wahlen die Beteiligung der Bürger/innen zurückgeht. Das hat Gründe, weil die Wahlzettel und die Wahlmöglichkeiten immer komplizierter werden, das schreckt ab oder verwirrt beim Ankreuzen in der Wahlkabine.“
Michael Wäschenbach und Dr. Peter Enders verweisen darauf, dass die Wähler/innen, die Hunderte von Stimmen vergeben sollten, Ortsvorsteher, Gemeinde- und Stadträte sowie Kreistage wählen und sich noch für die Parteien entscheiden müssen, dabei panaschieren und kumulieren können, verständlicherweise schnell irritiert seien, manche gerade deshalb auch nicht wählen gingen. Kein Wahlverfahren im politischen System der Bundesrepublik Deutschland sei für den abstimmenden Bürger so kompliziert wie das Kommunalwahlrecht. Zum Teil lange Warteschlangen vor den Wahllokalen täten ihr Übriges. Dies gelte vor allem in den Ortsgemeinden, in denen die Gemeinderäte in Mehrheitswahl gewählt würden und die Wähler/innen auf einem leeren amtlichen Stimmzettel in der Wahlkabine durch handschriftliche Eintragungen die Ratsmitglieder wählen müssten. Dort sei die Zahl der ungültigen Stimmabgaben bei den vergangenen Wahlen massiv angestiegen. Dazu komme eine Zunahme der Wahlenthaltung und der Anteil der Briefwähler habe stark zu genommen. Ein Anteil von Briefwahlen von über 30 Prozent bei den vergangenen drei Kommunalwahlen seien deshalb keine Seltenheit. Deshalb solle den Wählerinnen und Wählern wie in Baden-Württemberg durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde vor der Wahl ihre Stimmzettel und ein Merkblatt mit Hinweisen zur Stimmabgabe übersandt werden. So könnten sich die Bürger/innen in Ruhe auf den Urnengang vorbereiten und dann den Wahlzettel abgeben. Gerade Hochbetagten oder Erstwählern würde dadurch der Druck genommen. In der Gesetzesinitiative der CDU-Landtagsfraktion, so die Abgeordneten, solle erreicht werden, dass sich die Wahlberechtigten schon vor der Wahl mit der schwierigen Abstimmungstechnik konkret vertraut machen könnten. Außerdem werde es älteren und beeinträchtigten Menschen erleichtet, ihr Wahlrecht auszuüben. Dazu komme, dass das aufwendige Briefwahlverfahren, vor dem viele ältere Wähler/innen seiner Kompliziertheit wegen zurückschreckten, vermieden würde. Bedenken, dass es zu Missbrauch bei der erleichterten Wahl kommen könnte, widerlege das Beispiel Baden-Württemberg, wo das Wählen zu Hause seit über 30 Jahren praktiziert werde. Dortige Erfahrungen mit der Versendung von Stimmzetteln vor der Wahl hätten gezeigt, dass es keinen Anstieg des Missbrauchs gebe. Vielmehr werde die Versendung der Stimmzettel vor der Wahl von den Bürger/innen als „demokratische Dienstleistung“ verstanden, mit der gewissenhaft umgegangen werde.