Bundesteilhabegesetz entlastet die Kommunen
BERLIN-KREISGEBIET – Bundesteilhabegesetz entlastet die Kommunen – Erwin Rüddel: „Davon muss auch der Landkreis Altenkirchen profitieren“ – „Mit der Einigung über das Bundesteilhabegesetz, das die Leistungen und Eingliederungshilfen für behinderte Menschen verbessern soll, unterstützt der Bund wieder einmal spürbar die Kommunen. Das durch die ab dem Jahr 2018 vorgesehene Entlastung von jährlich fünf Milliarden Euro. Davon sollte und muss auch der Landkreis Altenkirchen profitieren“, teilt aktuell der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel mit.
Die unionsgeführte Bundesregierung habe damit grünes Licht für eines der wichtigsten sozialpolitischen Projekte der Wahlperiode gegeben. „Neben der milliardenschweren Entlastung der Kommunen bedeutet das insbesondere auch mehr Hilfen für Behinderte. Und dabei ist es wichtig, dass jetzt Klarheit darüber herrscht, dass die Bundesunterstützung tatsächlich den Kommunen zu Gute kommt und nicht zur Deckung von Mehrausgaben beim Bundesteilhabegesetz genutzt wird. So erhalten die Kommunen damit Planungssicherheit“, betont Rüddel.
Für die Länder, so der Abgeordnete, bedeute die Einigung und Realisierung des Bundesteilhabegesetzes, dass die im Gesetzentwurf ausgewiesenen Mehrausgaben der Länder und Kommunen komplett durch die Länder zu tragen sein werden. „Da mit dem Bundesteilhabegesetz neue Standards gesetzt werden, greift hier eindeutig das Konnexitätsprinzip. Die Länder, wobei ich das auch ausdrücklich mit Blick auf die Ampelkoalition in Mainz sage, dürfen hier nicht aus ihrer Pflicht gelassen werden“, bekräftigt Erwin Rüddel.