Bundeshaushalt 2016 ist ein wichtiges Signal für Kommunen
BERLIN – Der Bundeshaushalt 2016 ist ein wichtiges Signal für Kommunen – Erwin Rüddel: „Der Bund erweist sich weiterhin als verlässlicher Partner“ – „Der Bundeshaushalt 2016 ist ein wichtiges Signal für Kommunen und damit auch für den Landkreis Altenkirchen. Denn indem der Bundeshaushalt 2016 beschlossen ist, stellt der Bund erneut unter Beweis, dass er ein verlässlicher Partner der Kommunen ist“, teilt aktuell der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel mit.
Neben den bereits in den vergangenen Jahren etablierten Bundesleistungen in den Bereichen Soziales und frühkindliche Betreuung sowie Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, von denen die Kommunen profitieren können, stärke der Bund auch im kommenden Jahr nochmals die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten. „12,7 Milliarden Euro fließen im Bereich Soziales und Betreuung und 13,1 Milliarden Euro fließen im Bereich Verkehr, Bau, Stadtentwicklung an Länder und Kommunen“, konkretisiert der Abgeordnete.
In welchem Umfang die Kommunen im Rahmen ihrer Zuständigkeit und der jeweiligen Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen hiervon Mittel in Anspruch nehmen werden bzw. von den Ländern zugewiesen bekommen, sei dem Bund nicht bekannt. „Dennoch ist bei beiden Zahlen ein deutlicher Mittelaufwuchs gegenüber dem Jahr 2015 festzustellen“, so Rüddel.
Der Bundeshaushalt 2016 mache deutlich, dass sich Haushaltskonsolidierung und Kommunalunterstützung keinesfalls ausschließen – im Gegenteil: „Durch die konsequente Haushaltspolitik erhält der Bund die Möglichkeit, die Kommunen über das bisherige Niveau hinaus zu unterstützen. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingskrise, die auch mit finanziellen Herausforderungen verbunden ist, ist das ein wichtiges und positives Signal für die Kommunen“, betont der heimische Abgeordnete des Deutschen Bundestages.
Die unionsgeführte Bundesregierung setze mit dem Bundeshaushalt 2016 die kommunalfreundliche Politik der vergangenen Jahre auch im kommenden Jahr fort. „Es ist die verfassungsrechtliche Aufgabe der Länder, die Finanzausstattung ihrer Kommunen sicherzustellen“, erklärt Rüddel. In diesem Zusammenhang merkt der Parlamentarier an, dass der Bundesrechnungshof darauf hinweist, dass die Handlungsspielräume im Bundeshaushalt für zusätzliche finanzielle Zugeständnisse in der Zukunft schwieriger sind.
„Die Bundesmittel müssen ungekürzt und zusätzlich bei den Kommunen ankommen – Verrechnungen die zu einer Verschlechterung der tatsächlichen finanziellen Lage vor Ort führen, sind unredlich und inakzeptabel. Und an die rot-grüne Mainzer Landesregierung appelliere ich einmal mehr, dass die kommunalfreundliche Politik des Bundes nicht durch Landesregelungen konterkariert werden darf“, bekräftigt Erwin Rüddel.