Bund setzt Entlastung von Ländern und Kommunen auch in 2017 fort
BERLIN/REGION – Bund setzt Entlastung von Ländern und Kommunen auch in 2017 fort – Erwin Rüddel: „Davon muss auch der Kreis Altenkirchen weiter profitieren“ – „Der Jahreswechsel ist eine gute Gelegenheit, einen Blick auf die Haushaltsentlastungen von Ländern und Kommunen durch den Bund im Jahr 2017 zu werfen. Der Bund setzt seine erheblichen finanziellen Entlastungen der Länder und Kommunen auch im neuen Jahr fort. Davon muss auch der Landkreis Altenkirchen weiter profitieren“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.
Laut Bundesrechnungshof beträgt die Summe der Entlastungen in 2017 insgesamt rund 73 Milliarden Euro, bei 329 Milliarden Euro Gesamtausgaben des Bundes. Dies, so Rüddel, sei umso bemerkenswerter, als die Steuereinnahmen von Ländern und Gemeinden zwischen 2016 und 2020 stärker als die Steuereinnahmen des Bundes (55 zu 46 Milliarden Euro) steigen.
„Dabei sind die Steuermehreinnahmen für den Bund sogar zu hoch geschätzt, weil bestimmte steuerliche Maßnahmen noch nicht in der letzten Steuerschätzung berücksichtigt waren. Diese steuerlichen Maßnahmen führen im Bundeshaushalt zu jährlichen Mindereinnahmen in einstelliger Milliardenhöhe“ ergänzt der heimische Abgeordnete.
Der Bund entlastet die Länder mit rund 10 Milliarden Euro bei der Forschungsförderung. Beispiele sind der Hochschulpakt und die Exzellenzinitiative. Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende beteiligt sich der Bund mit 6,5 Milliarden Euro an den Kosten der Unterkunft. Daneben gibt es jeweils eine Milliarde Euro für die Betriebskosten von Kindertagesstätten und die Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer zur Entlastung von den Asylkosten.
„Gerade bei den Entlastungen der Gemeinden von den Kosten der Unterkunft und über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer fordert die Union, dass diese Gelder vollständig bei den Kommunen landen und nicht in Landeshaushalten hängen bleiben. Denn leider hat die bisherige Erfahrung gezeigt, dass sich einige Bundesländer im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs die Entlastungen für die Gemeinden teilweise zurückholen“, betont Rüddel.
Weiter stellt er fest, dass sich der Bund darüber hinaus über eine Abschlagszahlung an die Länder mit rund 2,3 Milliarden Euro an den Kosten für Asylbewerber beteiligt, für abgelehnte Asylbewerber und für die Betreuung von minderjährigen Flüchtlingen. „Im Bundeshaushalt 2017 fallen insgesamt rund 22 Milliarden Euro an flüchtlingsbezogenen Kosten an“, konstatiert Erwin Rüddel.